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Region fördert Minderheiten: Bis 2. Dezember ansuchen

Die Region fördert Initiativen zur Stärkung der Sprachminderheiten. Ansuchen können bis zum 2. Dezember eingereicht werden.

Die Regionalregierung hat das "Tätigkeitsprogramm für die Initiativen zur Förderung und Aufwertung der Sprachgruppen der Region" für das Jahr 2020 genehmigt. (Foto: LPA)

Die Region Trentino-Südtirol fördert regionale Sprachminderheiten in Umsetzung des Regionalgesetzes Nr. 3/2018. Unterstützt werden Initiativen, Projekte und Tätigkeiten zu Schutz und zur Pflege der deutschen, ladinischen, fersentalerischen und zimbrischen Minderheit. Die Region will damit die besondere kulturelle Identität der jeweiligen Minderheit durch bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützen.

Im Rahmen ihrer Sitzung am gestrigen Mittwoch (13. November) hat die Regionalregierung das "Tätigkeitsprogramm für die Initiativen zur Förderung und Aufwertung der Sprachgruppen der Region" für das Jahr 2020 genehmigt.

Förderbare Initiativen

Gefördert werden Initiativen in verschiedenen Bereichen. Im Bereich der Sprachen sind dies der Unterricht und Verbreitung der Minderheitensprache, die Realisierung von Lehr- und Lernmaterial zum Erlernen und zur Verbreitung der Minderheitensprache. Was die Kultur angeht, so werden Studien, historische Recherchen und sonstige Tätigkeiten, die zur Rekonstruk­tion der Geschichte der Sprachminder­heiten beitragen, unterstützt, ebenso innovative Projekte, Bildungsmaßnahmen zur Verbreitung der Minderheitenkultur sowie Studien zur Wahrung und Wiedergewinnung der typischen Landschaft und der typischen Siedlungen. Im Sektor der Kommunikation können der Gebrauch der Minderheitensprache im öffentlichen und privaten Bereich sowie in sämtlichen gesellschaftlich relevanten Tätigkeiten und die Produktion von Fernseh- oder Rundfunkprogrammen bezuschusst werden, die vorwiegend die Minderheitensprache verwenden. Ein weiterer Bereich ist die Hochschulbildung. Zum Zug kommen Kooperationsprojekte zwischen Universitäten und anderen im Hochschulbereich tätigen Einrichtungen und Instituten, die sich mit Unterricht, Fortbildung und Forschung befassen. Schließlich kann die Region auch Veranstaltungen und Events finanziell unterstützen, die die Identität und das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Sprachminderheit sowie die sozialen Bindungen auch durch die Einbeziehung von breiteren Bevölkerungsschichten festigen. 

Gesuche bis 2. Dezember einreichen

Um Förderung von Initiativen, die für das Jahr 2020 geplant sind, kann bis Montag, 2. Dezember 2019, 12.30 Uhr, im Amt für Sprachminderheiten und Bibliotheken der Region in Trient, Via Gazzoletti 2, oder in Bozen, Universitätsplatz 3, angesucht werden. Die Gesuche können auch per Post übermittelt werden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels. Die Vordrucke sowie alle weiteren Informationen stehen online auf der Webseite der Region im Bereich Sprachminderheiten zur Verfügung.

LPA/fg/mpi

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