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Landesregierung bringt Sammelgesetz auf den Weg

Die Landesregierung hat heute einen Sammelgesetzentwurf mit rund 40 Gesetzensänderungen in 20 Bereichen genehmigt.

Neuerungen im Bereich Kindergarten beinhaltet der heute von der Landesregierung vorgelegte Sammelgesetzentwurf - Foto: pixabay

"Der Sammelgesetzentwurf, den wir heute genehmigt haben, beinhaltet vor allem notwendige und dringende Anpassungen an die EU-Gesetzgebung, Gesetzesänderungen, Korrekturen und Vereinfachungen", erklärte bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Landeshauptmann Kompatscher. Neben verwaltungstechnischen Regelungen und rechtlichen Präzisierungen beinhaltet Gesetzentwurf auch einige Neuerungen. 

Einschreibung in Kindergärten

Eine dieser Neuerungen im Sammelgesetz (Omnibus) betrifft den Kindergarten beziehungsweise das Mindestalter für die Einschreibung. Auf Vorschlag der Bildungslandesräte und angesichts des ausgebauten Betreuungsnetzes für Kleinkinder plädiert die Landesregierung für eine Anhebung des Mindestalters auf drei Jahre. Somit können künftig alle Kinder, die mindestens drei Jahre alt sind oder innerhalb des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, in den Kindergarten eingeschrieben werden." In Fachkreisen auf internationaler Ebene werden die drei Jahre als Alter für einen Eintritt in die Bildungsinstitutionen empfohlen, zu denen der Kindergarten bekanntlich zählt", sagte heute nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Damit setzt die Landesregierung das Konzept der Kleinkindbetreuung "Von null bis drei Jahren" um, wie in der Klausur der Landesregierung Anfang Mai dieses Jahres beschlossen. "Im Hinblick auf die Genehmigung des Sammelgesetzentwurfes werden wir nun die Gespräche mit den verschiedenen Interessensvertretungen suchen", so Bildungslandesrat Philipp Achammer. 

Heimtierregister mit genetischem Profil der Hunde 

Mit einem weiteren Artikel im Sammelgesetzentwurf wird das Melderegister für Heimtiere neu ausgerichtet. Vorgesehen ist eine Eintragung des genetischen Profils von Hunden an 2021 durch den Eigentümer oder Halter. "Die Eintra­gung
dient zum einen dem Schutz der Tiere bei Verlust oder
Raub, der Ermittlung des Hundes bei Angriffen mit Verletzungen oder bei von Hunden verursachten Verkehrsunfällen sowie Im Hinblick auf die Sauberhaltung der Umgebung", heißt es im Begleitbericht.  Zudem werden die Bußgelder für Hundehalter  die ihre Hunde streunen lassen, von 50 auf 500 Euro erhöht.

jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 18.06.2019