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Coronavirus: Zusätzliche Vorkehrungen für sechs Gemeinden

Um möglichen Risiken einer Ausbreitung des Coronavirus weiter vorzubeugen, müssen sechs Gemeinden zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Den Erlass hat der Landehauptmann heute unterzeichnet.

Coronavirus: Zusätzliche Vorkehrungen für sechs Gemeinden

"In Südtirol haben wir nur einen einzigen Covid-19-Fall, der eine in Südtirol ansässige Person betrifft. Allerdings wurde bei vier Feriengästen aus Deutschland das neuartige Coronavirus nachgewiesen. Zudem gibt es neun Meldungen über mögliche Verdachtsfälle", informiert Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Um der Eventualität einer Ausbreitung bestmöglich vorzubeugen sind für sechs Gemeinden zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen verfügt worden. Wir bauen dabei auf das Verständnis und die Solidarität der Bevölkerung", betont der Landeshauptmann. 

Kein Unterricht bis 8. März 

In den Pustertaler Gemeinden Welsberg, Toblach und Prettau sowie in den ladinischen Gemeinden St. Christina, Wolkenstein und Abtei wird bis zum 8. März der Unterricht an allen Schulen ausgesetzt. Auch die Kindergärten sowie die Kleinkindbetreuungsdienste bleiben in diesen Gemeinden vorübergehend geschlossen. Auch öffentliche kulturelle, religiöse und sportliche Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen finden nicht statt. Dies gilt auch für Kinos, und Diskotheken. Ausgenommen sind Sportveranstaltungen, die in geschlossenen Anlagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Diese Maßnahmen beinhaltet die heute Nachmittag von Landeshauptmann Arno Kompatscherunterzeichnete zusätzliche Verordnung.  

Vorsichtsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen

Nicht eingeschränkt wird der Skibetrieb. Vorgeben wird allerdings, dass geschlossene Aufstiegsanlagen wie Seilbahnen und Kabinenbahnen nur ein Drittel ihrer Förderleistung nutzen. In allen öffentlichen Stätten - von den Kirchen über Museen bis hin zu den Gastbetrieben - sind Menschenansammlungen zu vermeiden und ein Abstand von einem Meter zwischen Besuchern oder Kunden zu ermöglichen. Eingeschränkt werden die Besucherzahlen in Gesundheitseinrichtungen. Eingehende Reinigungsarbeiten in Beherbergungsbetrieben, öffentlichen Ämtern, Kirchen und Sportanlagen werden ebenso vorgeschrieben, wie das Aushängen der zehn Verhaltensregeln.  

Informationstreffen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs 

Über den aktuellen Stand der Dinge im Hinblick auf das  Coronavirus Disease Covid-19 informierten sich auf Initiative von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider vor kurzem Vertreter aller beteiligten Akteure im öffentlichen Nahverkehr. Am Treffen haben auch Vertreter des Sanitätsbetriebs, des Zivilschutzes sowie der Gewerkschaften im öffentlichen Nahverkehr teilgenommen. Alle Konzessionäre haben bereits Vorkehrungen in Linie mit den Vorgaben des Staates und Landes getroffen. Landesrat Alfreider bedankte sich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz. Die Lage im öffentlichen Nahverkehr wird derzeit als ruhig eingestuft und es gibt keine besonderen Vorkommnisse. Alle Akteure werden laufend über den Stand der Dinge informiert.

Informationen:

Grüne Nummer 800 751 751 

Ständig aktualisierte Homepage www.provinz.bz.it/coronavirus

LPA/jw

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