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Coronavirus: Fünfte Notverordnung des Landeshauptmanns

Mit seiner fünften Verordnung hat LH Kompatscher heute die Maßnahmen des staatlichen Dekretes zur Eindämmung des Coronavirus-Notstandes übernommen. Die drei ersten Verordnungen sind damit aufgehoben.

Stühle im nötigen Sicherheitsabstand: Auch im Innenhof des Landhauses 1 werden die Vorsichtsmaßnahmen eingehalten. (Foto: LPA/Guido Steinegger)

Das Dekret zur Vorbeugung gegen die weitere Verbreitung des sogenannten Coronavirus (COVID-19), das Ministerpräsident Giuseppe Conte gestern Abend (4. März) unterzeichnet hat, findet auf dem gesamten Staatsgebiet Anwendung und gilt somit auch für Südtirol. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute Abend in Absprache mit der Landesregierung eine neue, fünfte Verordnung unterzeichnet. Diese Verordnung übernimmt die von der italienischen Regierung vorgeschriebenen Maßnahmen (siehe dazu frühere Mitteilung). Zusätzlich enthält sie zwei weitere Empfehlungen. Das Dokument mit der neuen Verordnung ist vollinhaltlich auf der Internetseite des Landes Südtirol im Portal der Landesagentur für Bevölkerungsschutz veröffentlicht.Unter anderem übernimmt die fünfte Verordnung die staatlichen Vorbeugemaßnahme, dass die Schulen aller Stufen bis zum 15. März geschlossen bleiben. Die Aussetzung von Kongressen, Versammlungen, sportlichen Wettkämpfen und Veranstaltungen jeglicher Art gelten bis 3. April.

Empfehlungen an Skigebiete und Gemeinden

Zusätzlich zu den staatlichen Maßnahmen empfiehlt der Landeshauptmann den Betreibern der Skigebiete, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenansammlungen zu vermeiden“. Weiters empfiehlt der Landeshauptmann den Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften, „die Sitzungen der Kollegialorgane mittels Videokonferenz oder ähnlichen technischen Einrichtungen abzuhalten, und zwar in jenen Fällen, in denen diese Maßnahme in Hinblick auf die mögliche Ansteckungsgefahr zweckmäßig erscheint.

LPA/fgo/gst

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