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Digitale Rezepte oder Abholen in der Apotheke

Um Gänge in die Hausarztpraxis zu vermeiden, sollen Hausärzte und Patienten vermehrt die digitalen Kanäle zur Rezeptverschreibung nutzen. Ein Rundschreiben des Landes listet mögliche Alternativen auf.

Der digitale Weg ist eine Alternative, um den Hausarztbesuch zum Erhalt einer Verschreibung zu vermeiden. (Foto: pixabay)

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sehen vor, dass man sich so wenig als möglich von zu Hause entfernt. Auch nicht dringende Gänge zu den Gesundheitseinrichtungen oder zum Hausarzt sollten vermieden werden. Ein Rundschreiben des Landes stellt nun klar, welche Möglichkeiten es gibt, um dennoch ein Rezept zu erhalten, ohne beim Arzt vorstellig zu werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, die verschiedenen Möglichkeiten der alternativen Rezeptübermittlung zu nutzen, um so Menschenansammlungen in den Hausarztpraxen und damit das Risiko von Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu vermeiden.

Möglichkeit 1: Elektronische Gesundheitsakte oder PEC-Adresse

Die vom Landesgesundheitsdienst betreuten Personen, welche die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) aktiviert haben, können alle von ihrem Arzt digital verschriebenen Rezepte auf dem eigenen PC, Smartphone oder Tablet visualisieren und dann ausdrucken. Für die Aktivierung der EGA ist die digitale Identität SPID (zweite Sicherheitsebene) oder die in der eigenen Gemeinde aktivierte Bürgerkarte samt Lesegerät erforderlich. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des neuen Bürgernetzes Civis.

Wurde die Elektronische Gesundheitsakte noch nicht aktiviert, kann das digitalisierte Promemoria auch an die PEC-Adresse der betreuten Person geschickt werden.

Möglichkeit 2: Übermittlung der elektronischen Rezeptnummer mittels ordentlicher E-Mail, SMS oder Whatsapp

Zudem besteht die Möglichkeit, sich von der eigenen Hausärztin oder vom eigenen Hausarzt die elektronische Rezeptnummer mit ordentlicher E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht schicken zu lassen. 

Diese elektronische Rezeptnummer ist, zusammen mit der Vorlage der Bürgerkarte/Gesundheitskarte ("Tessera sanitaria“) ausreichend, um in jeder Apotheke Südtirols die zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes verschriebenen Medikamente zu erhalten.

LPA/LPA

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