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Gewässerschutzplan: Biodiversität von Südtirols Seen erhalten

Als Juwelen der Landschaft spielen die Seen im neu ausgearbeiteten Entwurf des Gewässerschutzplans eine wichtige Rolle. Sie zu schützen, hat Priorität.

Im Entwurf zum Gewässerschutzplan wird auch die maximal zulässige Anzahl der Leihboote in einem Stillgewässer geregelt, im Bild der Kalterer See. (Foto: Landesumweltagentur)

In Südtirol gibt es rund 500 SeenEs handelt sich um außergewöhnliche Ökosysteme, die die Landschaft prägenverschiedenste Habitate beherbergen und somit "Hotspots" der Biodiversität darstellen. Zudem ist all diesen Stillgewässern ein hoher Erholungs- und Freizeitfaktor gemein - unabhängig davon, ob es sich um Bergseen oder Tieflandseen handelt.    

Ziel ist es, die gute ökologische Qualität der Stillgewässer und die chemische Güte dieser Gewässer zu bewahren. Auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert dies. Der Entwurf des Gewässerschutzplans legt demnach auch für Südtirols Seen Strategien und Maßnahmen fest und stimmt diese aufeinander ab. "Diese herausragenden Naturgüter und damit deren ökologischen Qualität gilt es zu erhalten oder nach Möglichkeit wiederherzustellen", unterstreicht der Landesrat für Umwelt und Energie, Giuliano Vettorato. "Das kann nur über eine gemeinsame Anstrengung aller Betroffenen erreicht werden." 

Besonderes Augenmerk wird auf die 18 Seen von Landesinteresse gelegt. Darunter befinden sich auch alle größeren Seen und die BadeseenAls oberstes Ziel gilt, dass sich die Güte von Seen mit einem sehr guten ökologischen Zustand nicht verschlechtern darf. Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf zum Gewässerschutzplan auch verschiedene neue Regelungen, um den guten ökologischen Zustand und die Gewässerqualität nachhaltig zu bewahren.  

Die großen Seen: Sieben in gutem Zustand 

Reschen Stausee, HaiderseeVernagter Stausee, Zufritt-Stausee , Zoggler-Stausee, Kalterer See, KarerseePragser Wildsee und Antholzer See sind die großen Seen des Landes. Gemäß den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden diese Gewässer einer spezifischen Belastungsanalyse unterzogen.  

Dabei wurde begutachtet, ob das Gewässer morphologischen Veränderungen unterworfen ist, ob es der Gefahr von Nährstoff- oder Schadstoffeinträgen ausgesetzt ist, ob sich standortfremde Arten in diesem Lebensraum aufhalten, ob sich hydrologische Veränderungen, Wasserableitungen oder intensive Nutzungen vorfinden. Ebenso wurde an diesen Seen die Gewässerqualität mittels biologischer und chemischer Untersuchungen erhoben. Sieben Seen erreichen - wie von der europäischen Wasserahmenrichtlinie gefordert - einen guten Zustand. Nur der Haidersee und teilweise der Kalterer See weisen einen mäßigen Zustand auf. Der Karersee erreichte sogar einen sehr guten Zustand, der jedoch im Jahr 2019 nicht bestätigt werden konnte. Einige Seen wurden auch in das Verzeichnis der Schutzgebiete eingereiht, dazu gehören der Kalterer See, der Antholzer See und der Pragser Wildsee. 

Die acht BadeseenKeine Überschreitung der Grenzwerte 

Vahrner See, Völser Weiher, St. Felixer Weiher, Wolfsgrubener See, Großer Montiggler See, Kleiner Montiggler See, Kalterer See und Fennberger See sind die wichtigsten Badeseen des Landes. Die Badetauglichkeit dieser Gewässer wird zum Schutz der Badegäste regelmäßig vom Biologischen Labor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz geprüft. Die Ergebnisse können im Webportal des Landes unter Umwelt online eingesehen werdenSo werden diese Seen während der Badesaison regelmäßig auf fäkale Indikatoren sowie auf das Vorkommen von Toxinen, die durch Cyanobakterien verursacht werden, untersucht. Bei hohen Temperaturen und bei erhöhtem Eintrag von Nährstoffen wie Phosphor können sich diese im See vorhandenen Bakterien nämlich stark vermehren. In den vergangenen vier Jahren kam es in keinem der acht Badeseen zu einer Überschreitung der Grenzwerte. Lediglich der Völser Weiher und der Kalterer See wiesen eine erhöhte Anzahl von Cyanobakterien auf. 

Die Schutzmaßnahmen 

Zum Schutz der Seen wurden im Gewässerschutzplan für zwölf Seen eigene Uferschutzstreifen definiert. Dabei ging man von Dekreten aus, die bereits in den 1970er Jahren erlassen worden sind. In diesen Schutzstreifen gelten dieselben strengeren Regeln wie für die zehn Meter breiten Uferstreifen eines Gewässers: Untersagt ist etwa die Errichtung von Infrastrukturen wie Plattformen, die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und die Errichtung von Gräben.  

Für den Kalterer See und den Haidersee werden sogar neue Schutzstreifen festgelegt. Außerdem wurde die maximal zulässige Anzahl der Leihboote in einem Stillgewässer geregelt sowie neue Bestimmungen für Wasserableitungen in natürlichen Seen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen eine Verbesserung beziehungsweise die Erhaltung des guten Zustandes der Südtiroler Seen bewirken. 

Der gesamte Entwurf des Gewässerschutzplans mit seinen sieben Bänden und Anlagen ist auf dem Webportal des Landes Südtirol im Bereich Umwelt und Klimaschutz unter Gewässerschutzplan einsehbar.

LPA/mpi

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