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Über eine Million Euro für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit

Das Land Südtirol unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. Zu diesem Zweck stellt die Landesregierung 1,15 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hafling sowie mit den Gemeinden Tirol, Riffian und Kuens kann die Gemeinde Schenna mit insgesamt 390.000 Euro rechnen. (Foto: LPA)

Sieben Gemeinden haben in der Landesabteilung Örtliche Körperschaften insgesamt acht Ansuchen um Finanzierung der zwischengemeindlichen Führung von Diensten im Jahr 2020 eingereicht. Nach Prüfung der Ansuchen hat die Landesregierung gestern (31. März) alle acht Ansuchen genehmigt und insgesamt 1,15 Millionen Euro zugewiesen. "Es sind dies die ersten Finanzierungen für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit im laufenden Jahr", informiert Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher. "Insgesamt stehen bis 2021 sieben Millionen Euro für diesen Zweck bereit, von denen wir 2019 eine erste Million Euro zugewiesen haben."

Von der gestern zweckgebundenen Mitteln geht mit 232.000 Euro der höchste Betrag an die Gemeinde Sand in Taufers, die mit den Gemeinden Prettau und Mühlwald zusammenarbeitet. Zwei Anträge hat die Gemeinde Schenna gestellt. Für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hafling bei Führung fünf verschiedener Dienste, darunter jene des Gemeindesekretärs, der allgemeinen Sekretariatsdienste, der Steuer- und Gebührenverwaltung sowie der demografischen Dienste, wurde ein Zuschuss von 211.000 Euro zuerkannt. Die Zusammenarbeit der Gemeinde Schenna mit den Gemeinden Tirol, Riffian und Kuenz in der Buchhaltung und bei den öffentlichen Arbeiten wird hingegen mit 178.000 Euro bezuschusst. Mit 205.000 Euro kann die Gemeinde Unsere Liebe Frau im Walde rechnen, mit 127.000 die Gemeinde Riffian. 99.000 Euro gehen an die Gemeinde Mühlwald, knapp 95.000 an die Gemeinde Marling und 6000 Euro an die Gemeinde Algund.

Die Landesregierung hatte im vergangenen November 2019 die Weichen gestellt, um die zwischengemeindliche Zusammenarbeit finanziell fördern zu können, und die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen. Dabei hatte sie optimale Einzugsgebiete für die Zusammenarbeit der Gemeinden festgelegt und die Richtlinien für die Finanzierungen vorgegeben. Zur Verfügung stehen für diesen Zweck insgesamt sieben Millionen Euro an regionalen Geldmitteln für die Jahre von 2019 bis 2021. Die Gemeinden können seit Dezember vergangenen Jahres um Finanzierung für die zwischengemeindliche Führung von Diensten ansuchen. Anträge können im Dreimonatsrhythmus eingereicht werden.

 

LPA/jw

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