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Pflegegeldauszahlung wird beschleunigt

Die telefonische Einstufung und die Pflegestufenzuweisung von Amtswegen sollen Wartezeiten reduzieren. "Pflegebedürftige erhalten damit einen schnelleren Zugang zum Pflegegeld", sagt Landesrätin Deeg.

Im Jahr 2019 wurden über 229,9 Millionen Euro an Pflegegeld für 15.536 Begünstigte ausbezahlt. (Foto: pexels)

Seit Mitte Juni sind die Teams der Pflegeeinstufung wieder im ganzen Land unterwegs. Diese Fachleute aus den Bereichen Krankenpflege und Soziales ermitteln gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person dessen Pflegebedarf. Diese Einschätzung ist ausschlaggebend für die Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund des coronabedingten Stopps der Hausbesuche haben sich in den vergangenen Wochen mehr als 1400 Anträge angesammelt. "Das Pflegegeld ist eine wichtige, sehr gute Leistung, im Vorjahr wurden an 15.536 Begünstigte über 229,2 Millionen Euro ausbezahlt. Wir wollen pflegebedürftige Menschen finanziell absichern und das ihnen zustehende Pflegegeld möglichst schnell und unbürokratisch bereitstellen", informierte Landesrätin Waltraud Deeg heute (30. Juni) auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Zuweisung von Amtswegen

Für Erstansuchen, die vor dem 15. Juni 2020 eingereicht wurden, und einige genau definierte Ansuchen auf Wiedereinstufung gilt eine automatische Einstufung. Dies heißt, dass allen Ersteinstufungen die Pflegestufe 1 (Betreuungsbedarf 60 bis 120 Stunden im Monat, insg. 564 Euro monatlich) zugewiesen wird, ohne dass eine Einstufung vor Ort stattfindet. Die Zuweisung gilt für 18 Monate. "Wenn die Bürgerinnen und Bürger mit der Einstufung nicht einverstanden sind, haben sie dann innerhalb von 30 Tagen die Möglichkeit, eine Wiedereinstufung zu beantragen", betont Landesrätin Deeg. Ziel sei es jedoch, durch diese Form den Druck von den Einstufungsteams zu nehmen und pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen möglichst schnell eine finanzielle Entlastung zukommen zu lassen.

Möglichkeit der telefonischen Einstufung

Bisher war der Hausbesuch und der persönliche Kontakt ein Hauptbestandteil der Pflegeeinstufung. Das Gespräch vor Ort dauert normalerweise meist durchschnittlich 60 bis 90 Minuten. Dabei wird ermittelt, welche Hilfe die pflegebedürftige Person benötigt, welche Funktionseinschränkungen sie hat und wie häufig sie Unterstützung braucht. Im Vorfeld und im Anschluss an den Besuch müssen weitere 90 Minuten eingerechnet werden, womit die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch das Einstufungsteam pro Pflegebedürftigen rund 3,5 Stunden beträgt. Um die Einstufungen künftig auch in Zeiten eines eventuellen zweiten Gesundheitsnotstandes beibehalten zu können, wurde mit dem heutigen Beschluss die Einstufung per Fragebogen sowie Telefon- oder Videointerview eingeführt. Der persönliche Kontakt solle weiterhin ein wichtiges Element bleiben, doch könne die telefonische Einstufung dazu beitragen, die Gesundheit aller Beteiligten noch besser zu schützen und auch in Zeiten eines Gesundheitsnotstandes durchgeführt werden, hob Landesrätin Deeg hervor. 

Verlängerung der Fälligkeiten

Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Fälligkeiten der Einstufungen verlängert werden. Anträge, die ursprünglich für drei Jahre gültig waren, haben künftig eine Gültigkeit von fünf Jahren. Anträge mit einer sechsjährigen Laufzeit werden auf insgesamt acht Jahre verlängert. "Durch die Verlängerung der Auszahlungszeiten können die bestehenden Anträge möglichst innerhalb dieses Jahres abgearbeitet werden", ist Landesrätin Deeg überzeugt. Im Durchschnitt erreichen den Dienst für Pflegeeinstufung über die Sozialdienste oder die Patronate 500-600 Anträge um Ersteinstufung oder um Neueinstufung. Die heute (30. Juni) beschlossenen Änderungen sollen pflegenden Familien und den pflegebedürftigen Menschen die finanzielle Sicherheit geben, die für die Pflege zu Hause oder im Seniorenwohnheim unumgänglich seien, betonte Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Für Seniorinnen und Senioren über 88 Jahren wird von jeglicher Art der Wiedereinstufung abgesehen. 

LPA/ck

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Beschlüsse der Landesregierung vom 30.06.2020