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Schritte zum Abbau der Wartezeiten bei fachärztlichen Diensten

Mit mehreren Maßnahmen möchte das Land die Wartezeiten für fachärztliche Dienstleistungen reduzieren. Vor Umsetzung des heutigen Beschlusses der Landesregierung muss ein ergänzender Beschluss folgen.

LR Widmann heute in der Pressekonferenz: "Wir passen die Tarife für fachärztliche Leistungen an, werden so konkurrenzfähig und reduzieren Wartezeiten." (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Um die Wartezeiten auf fachärztliche Dienste im Südtiroler Gesundheitswesen zu reduzieren, hat die Landesregierung heute (30. Juni) auf Antrag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann mehrere Maßnahmen beschlossen. Darunter fallen Anpassungen beim Landestarifverzeichnis für fachärztliche Dienstleistungen und Neuerungen, mit denen der Zukauf zusätzlicher fachärztlicher Leistungen im Sanitätsbetrieb sowie bei externen Anbietern leichter möglich werden soll.

Wie Landesrat Widmann in der in der Pressekonferenz nach der heutigen Sitzung der Landesregierung erklärte, sei ihm bewusst, "dass die Wartezeiten für verschiedene Dienstleistungen wie Facharztvisiten nach wie vor inakzeptabel sind. So warten Frauen rund 200 Tage auf eine Mammographie." Dies liege vielfach daran, dass das Land Südtirol bzw. der Sanitätsbetrieb derzeit für viele Leistungen keine marktgerechten Tarife zahlen kann - weder an interne Mitarbeitende im Sanitätsbetrieb, als auch an externe Partner wie akkreditierte Privatkliniken. Daher hat die Landesregierung heute beschlossen, das Landestarifverzeichnis der ambulanten fachärztlichen Leistungen teilweise zu aktualisieren: Es nimmt neue Leistungen auf und passt die Tarife einiger Leistungen an.

Geänderte Tarife wirken sich natürlich auch auf die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger aus. Der heutige Beschluss ändert daher auch die Richtlinien für die Befreiung der Kostenbeteiligung der Bevölkerung - die sogenannte Ticketbefreigung. "Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Folgen der Covid-19-Pandemie etwas abzufedern", erklärt Widmann. So will die Landesregierung zusätzlich zu den bisher befreiten Personengruppen weitere Gruppen wie Kinder, ältere Personen oder Personen im Lohnausgleich ganz oder teilweise von der Kostenbeteiligung befreien. 

Der heutige Beschluss ist die Grundlage, um nun detaillierte Kalkulationen für verschiedene darin enthaltene Maßnahmen vorzunehmen. Dies wird die Landesverwaltung nun sofort tun, kündigte Widmann an. Danach wird der Gesundheitslandesrat der Landesregierung einen weiteren Beschluss vorlegen. "Sobald auch dieser genehmigt ist, können wir mit dem Gesamtpaket der Maßnahmen starten", sicherte Widmann zu und sprach dabei von "wenigen Wochen", nach denen das Maßnahmenpaket auch der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt wird.

LPA/gst

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