Aktuelles

Ausgleichspakt: Staat ersetzt coronabedingte Mindereinnahmen

Im Namen aller Sonderautonomien hat Südtirols Landeshauptmann heute die Verhandlungen mit der Regierung erfolgreich zu Ende gebracht.

Nach langen Verhandlungen zwischen Regionen und autonomen Provinzen sowie mit der Regierung wurde heute die Einigung über den Ausgleich steuerlicher Mindereinnahmen erreicht. (Foto: LPA)

Ein positives Ergebnis für Südtirols Landeshaushalt hat die Sondersitzung der gemeinsamen Konferenz von Staat, Regionen und autonomen Provinzen am heutigen Abend (20. Juli) gebracht, bei der es um die coronabedingten Mindereinnahmen ging: Die Regierung in Rom stimmte dem Vorschlag für eine Finanzvereinbarung zu, die den Regionen mit Sonderstatut und den Ländern Südtirol und Trentino einen Ausgleich für die Mindereinnahmen zuerkennt, die der Covid-19-Notstand verursacht hat. "Wir haben die langen und zähen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, der die Anliegen aller Sonderautonomien gegenüber der Regierung vertreten hat. "Wir haben nun Mittel zur Verfügung, um die Einnahmenverluste auszugleichen und grundlegende Dienstleistungen für die Bevölkerung finanzieren zu können."

370 Millionen Euro mehr im Nachtragshaushalt

Die heute getroffene Vereinbarung sieht vor, dass der Staat dem Land Südtirol sämtliche Mindereinnahmen bezogen auf die staatlichen Steuern ersetzt. Dies gilt sowohl für das laufende Jahr 2020 als auch für das kommende Jahr 2021. Nach Schätzungen der Finanzabteilung des Landes werden sich diese auf jeweils 500 Millionen Euro belaufen. Als Anzahlung auf diesen Betrag wird der Staat den Regionen und Provinzen mit Sonderstatut zusätzlich zu der bereits mit dem so genannten Neustart-Dekret (Decreto Rilancio DL 34/20) bereitgestellten Milliarde Euro weitere 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, 370 Millionen Euro davon sind der Anteil des Landes Südtirol. "Dem Land stehen somit 370 Millionen Euro zur Verfügung", betont der Landeshauptmann. "Diese Mittel werden wir nun in den Nachtragshaushalt einbauen, den wir dem Landtag bereits zur Behandlung vorgelegt haben. Die Saldozahlung auf die tatsächlichen Mindereinnahmen erfolgt nach Feststellung im Jahr 2021." Der Staat habe sich außerdem verpflichtet, bis zum 30. November 2020 ein weiteres Abkommen für das Jahr 2021 zu unterzeichnen, erklärt Landeshauptmann Kompatscher.

LPA/LPA/jw

Bildergalerie