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Weitere Verhandlungsrunde zum BÜKV, Abschluss noch 2020 angepeilt

Leistungsprämien, Smart working, Inflationsanpassung und Corona-Prämien: Darum ging es bei der heutigen Verhandlungsrunde zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV im Landhaus 1 in Bozen.

Im Landhaus 1 wurden heute die Verhandlungen zum zweiten Teilvertrag des BÜKV fortgesetzt. (Foto: LPA/bow)

Im Landhaus 1 in Bozen sind heute (25. September) - nach der Einigung auf den bereichsübergreifenden Kollektivvertragsteil zur strukturellen Einbringung im August - die Verhandlungen zur Erneuerung des dreijährigen bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den öffentlichen Dienst (BÜKV) fortgesetzt worden. "Wir haben heute konstruktiv diskutiert und verhandelt", betonte nach dem Treffen Generaldirektor Alexander Steiner. Er erklärte: "Wir möchten die Verhandlungen zügig voranbringen, um noch im laufenden Jahr den zweiten Teilvertrag abschließen zu können."

Die von Generaldirektor Steiner angeführte öffentliche Delegation gab heute einen Gesamtüberblick über die laufenden Verhandlungen zur Vertragserneuerung, die bereits gesetzten Schritte und die zur Verfügung stehenden Mittel. Derzeit laufen neben den BÜKV-Verhandlungen auch jene für das Sanitätspersonal und die Führungskräfte sowie zum Landesvertrag für die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art. 

Was den allgemeinen BÜKV angeht, so stehen für das laufende Jahr noch über 17 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Sanitätspersonal sind es 15 Millionen Euro und für die Lehrpersonen 10 Millionen Euro.

Gesprochen wurde heute über den Inflationsausgleich für das Jahr 2021. Demnach sollen alle Gehälter nach dem IPCA-Index um 1,1 aufgewertet werden. Ein weiteres Thema waren die Richtlinien für den Leistungslohn. Aufs Tapet kamen auch die Covid-19-Sonderprämien in Höhe von 750 Euro brutto. Diese sollen all jene Bediensteten erhalten, die im Zeitraum des Lockdowns – vom 9. März bis zum 3. Mai 2020 – eine coronabedingte quantifizier- und belegbare Mehrarbeit erbracht haben. Zudem ging es um die Einführung des Smart Working als Arbeitsmodell und die Inflationsanpassung, um die Essensgutscheine und den Vaterschaftsurlaub.

Die BÜKV-Verhandlungen betreffen rund 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut. Mit der Unterzeichnung des ersten Teilvertrages Ende vergangenen Jahres waren für den Dreijahreszeitraum 2019-21 knapp 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

LPA/jw

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