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Raum und Landschaft: Neue Publikation für Gemeinden verfügbar

Der koordinierte Gesetzestext mit den eingeführten Änderungen des Landesgesetzes "Raum und Landschaft" steht nun in übersichtlicher Form zur Verfügung.

Mit dem Inkrafttreten ist das Landesgesetz Raum und Landschaft verstärkt in den Fokus von Gemeinden (im Bild Meran und Umgebung) und Freiberuflern gerückt: Eine neue Publikation verschafft Überblick. (Foto:Unsplash/Markus Spiske)

Vor knapp einem halben Jahr, am 1. Juli 2020, ist das im Sommer 2018 vom Südtiroler Landtag genehmigte Landesgesetz "Raum und Landschaft" in Kraft getreten. Damit erfolgte der Übergang von der theoretischen Diskussion in die Phase der konkreten Anwendung und Umsetzung des neuen Landesgesetzes. "Mit dem Inkrafttreten rückte das umfassende Reformwerk verstärkt in den Fokus nicht nur der Verwalter auf Landes- und Gemeindeebene, sondern auch der Planer, Sachverständigen, Juristen und Techniker in den Bauämtern", unterstreicht die Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer.

Übersicht über normative Weiterentwicklung

Aus diesem Grund und um einen besseren Überblick zu gewährleisten, stellt die zuständige Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung eine zweisprachige Fassung des mit den eingeführten Änderungen koordinierten Gesetzestextes zur Verfügung. Enthalten sind auch die beiden zeitlich letzten, von der Landesregierung vorgelegten "Änderungen zum Landesgesetz 'Raum und Landschaft' (Nr. 9/2018)", die der Südtiroler Landtag einmal als Landesgesetz Nummer 9 vom 19. August 2020 und einmal als Landesgesetz Nummer 15 vom 17. Dezember 2020 verabschiedet hat. Die Publikation spiegelt damit den nunmehrigen Stand des Landesgesetzes wider und erlaubt eine Übersicht über dessen normative Weiterentwicklung.

"Die Änderungen und Ergänzungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft hatten einerseits die eingeforderte Abstimmung mit staatlichen Vorgaben notwendig gemacht, andererseits die intensive Befassung mit der im Gesetz enthaltenen Neuausrichtung hinsichtlich der Nutzung des Natur-, Kultur- und Siedlungsraums in Südtirol", erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Das Gesetz sei "für die zukünftige Entwicklung unseres Landes maßgeblich".

Digitale und gedruckte Exemplare

Den Leitern der Servicestellen für Bau- und Landschaftsangelegenheiten (ehemalige Bauämter) der Gemeinden und den designierten Landessachverständigen für Landschaftsschutz in den Gemeindekommissionen wird ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung gestellt. Wer darüber hinaus Interesse an einer gedruckten Ausgabe hat, kann sich eine solche, solange Exemplare vorrätig sind, im Foyer des Landhauses 11 in der Rittnerstraße 4 in Bozen abholen. Alle anderen können die Publikation in digitaler Fassung auf den Webseiten des Landes zum Thema Raum und Landschaft herunterladen.

LPA/mpi

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