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Flughafenrisikoplan: Genehmigungsverfahren eingeleitet

Die Landesregierung hat heute (25. Juni) beschlossen, das Verfahren für die Genehmigung des überarbeiteten Flughafenrisikoplans (FRP) in die Wege zu leiten.

In der Gemeinde Bozen umfasst der Flughafenrisikoplan den Großteil der Gewerbezone Bozen Süd. Foto: LPA

"Es geht weder um eine Pistenverlängerung, noch um die Anzahl der Flugzeuge oder Passagierzahlen. Der heutige Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Flugtätigkeit", stellte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Zuge der Pressekonferenz nach der heutigen Sitzung der Landesregierung klar. Auch die Abgrenzung der Risikozonen des Flughafens bleibe unverändert. "Vielmehr geht es um die Regelung der Bautätigkeit innerhalb dieser Zonen und damit einhergehend um die verpflichtende Anpassung der Durchführungsbestimmungen des Bauleitplans der Gemeinde Bozen", so Kompatscher.

Heute hat die Landesregierung auf Vorschlag von Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer das Verfahren eingeleitet, mit dem die Anpassung des Flughafenrisikoplans genehmigt und die Abänderungen von Amts wegen des Bauleitplans der Gemeinde Bozen durchgeführt wird.

Ende 2016 war entschieden worden, den 2011 genehmigten Flughafenrisikoplan für den Flughafen Bozen teilweise zu überarbeiten, weil er nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Im Risikoplan sind die Risikozonen rund um den Flughafen definiert, wie sie von den internationalen Flugbehörden und der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC vorgegeben worden sind.

Überarbeitet wurden ausschließlich die Bestimmungen zur Gemeinde Bozen, und zwar hauptsächlich für die Richtung Nord, während jene zu Leifers und Pfatten unverändert geblieben sind. Dort sind vor allem landwirtschaftliche Gebiete und zu einem geringeren Teil auch Verkehrsinfrastrukturen betroffen, in der Gemeinde Bozen hingegen umfasst der FRP den Großteil der Gewerbezone Bozen Süd. "Das von der Überarbeitung betroffene Gemeindegebiet weist vor allem Gewerbegebiete von Landesinteresse sowie Strukturen in der Zuständigkeit des Landes auf, wie etwa der Technologiepark. Es liegt in unserem Interesse, die auf diesen Zonen liegenden Schutzbestimmungen zu ajournieren", so der Landeshauptmann.

Die ENAC-Behörde hat im Jänner 2018 ein positives Gutachten zur Überarbeitung erteilt. "Nach der Begutachtung der ENAC sind die überarbeiteten Bestimmungen des Flughafenrisikoplans in die Raumordnungspläne aufzunehmen", erklärt Kompatscher. Das diesbezügliche Verfahren dazu sei mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung eingeleitet worden.

mpi

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Beschlüsse der Landesregierung vom 25.06.2019