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Europagesetz 2019 (2/2): Berufsqualifikationen anerkennen

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Europa-Gesetzentwurfes dar, den die Landesregierung heute genehmigt hat.

Europagesetzentwürfe bringen Südtiroles Landesrecht in Einklang mit dem Europarecht. Foto: pixabay

Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am heutigen 27. August den Entwurf für das Europagesetz 2019 genehmigt. Die Gesetzesvorlage wird nun an den Landtag weitergeleitet.

Sprachen-Gleichstellung bei Eintragung in Berufskammern

Mit dem neuen Europagesetz wird die Eintragung in die Berufskammern oder Berufskollegien im Sinne der Europäischen Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen (2005/36/EG) festgeschrieben. Damit soll das Prinzip der Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in Südtirol gewährleistet werden. Inbegriffen sind alle Berufsalben, darunter zum Beispiel Ärzte, Architekten, Ingenieure und Geometer.

Einmal mehr stellte der Landeshauptmann dazu klar: "Die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache ist ein Grundprinzip der Südtirol-Autonomie, muss also auch für die Ausübung des Berufes in unserem Lande gelten. Wer eine dieser Sprachen spricht, hat somit das Recht in die entsprechenden Verzeichnisse der Berufskammern eingetragen zu werden." Natürlich gelte für ausschließlich Deutschsprachige eine doppelte Einschränkung: Erstens dürfen sie nur in Südtirol und nicht im gesamten Staatsgebiet arbeiten. Zweitens können sie in der Privatwirtschaft problemlos arbeiten, im öffentlichen Dienst hingegen gelten die dort vorgesehenen Voraussetzungen inklusive Zweisprachigkeitsnachweis.

Europagesetzentwürfe bringen Landesrecht mit Europarecht in Einklang

Weitere Bestimmungen des Europagesetzes betreffen die Schulfürsorge, die im Sinne der Europäischen Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) auch Flüchtlinge berücksichtigt, die Rolle des Landesamtes in Brüssel und die Kontrollen im ökologischen Anbau.

Seit zwei Jahren legt die Landesregierung auf der Grundlage eines Landesgesetzes aus dem Jahr 2015 so genannte Europagesetzentwürfe vor, um bestehendes Landesrecht mit dem Europarecht in Einklang zu bringen. Das erste Europagesetz war 2017 in Kraft getreten.

LPA

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Beschlüsse der Landesregierung vom 27.08.2019