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Geförderte Elektromobilität: einfacher und umfangreicher

Einfacher und umfangreicher: So fällt die neue Landesförderung der Elektromobilität aus. Neu: Auch der Kauf von elektrischen Motorrädern, Kleinkrafträdern und Lastenfahrrädern wird bezuschusst.

Unterstützung für Elektro-Fahrzeuge: Das Land hat die neuen Kriterien für die Förderung des Ankaufs genehmigt. (Foto: LPA)

Wer Elektrofahrzeuge kauft, dem stellt das Land Südtirol nun neue Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die entsprechenden neuen Richtlinien hat die Landesregierung heute (28. Jänner) auf Antrag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider beschlossen. Sie gelten für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Vereine. 

Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Alfreider sind sich einig, dass dies im Sinne einer umweltfreundlichen, emissionsarmen und nachhaltigen Mobilität ist. Laut Alfreider ist genau dies ein eine "Priorität für mehr Klimaschutz und einen sparsamen Umgang mit unseren Ressourcen". Elektromobilität solle für jeden Bürger und jedes Unternehmen eine konkrete, leistbare Alternative werden. Wie Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung anführte, „wollen wir die Elektromobilität durch ein einfacheres und schlankeres Antragsverfahren für die Bürger und Unternehmen fördern. Um andererseits die Unterstützung für so genannte Luxus-Elektroautos zu vermeiden, haben wir auch eine Höchstgrenze eingeführt."

Neu für Motorräder, Kleinkrafträder und Lastenfahrräder

Mit dem Beschluss hat die Landesregierung die Fahrzeugpalette erweitert: So gilt die Förderung nun auch für elektrobetriebene Motorräder und Kleinkrafträder (Scooter) sowie für E-Cargo-Bikes (Mindestgesamtlast 150 Kilogramm). Beim Ankauf von Motorrädern und E-Scootern liegt der maximale Beitrag von 30 Prozent bei 1000 Euro, bei E-Cargo-Bikes gewährt das Land einen Zuschuss von 30 Prozent bis zu 1500 Euro.

Die neuen Förderungen haben laut Mobilitätslandesrat Alfreider ein klares Ziel: „Wir wollen damit emissions- und geräuscharme Mobilitätsformen fördern und einen weiteren Impuls geben, damit sie im Alltag integriert werden.“ Elektrobetriebene Fahrzeuge würden sowohl im ländlichen Raum als auch in den Städten für Entlastung sorgen.

Bei Autos nun auch Langzeitmiete

Bestehen bleibt hingegen die Landesförderung für Elektroautos. Bis zu maximal 10.000 Euro erhalten derzeit Käufer als Zuschuss von Staat, Land und Händlern. Bürger, Organisationen und Verbände bekommen dafür von Land und Händler einen Preisnachlass von insgesamt 4000 Euro: 2000 Euro Landesbeitrag plus 2000 Euro vom Händler. Zusätzlich können sie um die staatliche Förderung für E-Autos ansuchen. Sie macht bis zu 6000 Euro aus. Zudem wird nicht nur der Ankauf und das Leasing gefördert, sondern nun auch die Langzeitmiete von Elektrofahrzeugen. 

Die Fahrzeugkategorien

Die geförderten Fahrzeugkategorien sind: reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Batterieelektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV+REX), H2 Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) und Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV). 

Online-Anträge und Steuerbefreiung

Um das Verfahren für die Bürger einfacher und unbürokratischer zu gestalten, ist ein neuer Online-Dienst – erreichbar über SPID oder Bürgerkarte – geplant. Ein ähnlicher Dienst hat bei den Anträgen für Ladesysteme hat sich bereits bewährt.

Die neuen Richtlinien sehen außerdem eine fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung für neue, mit Elektroantrieb ausgerüstete Kraftfahrzeuge und Motorräder vor. Ab dem sechsten Jahr ist für Personenkraftwagen zwar ein Kfz-Steuerbetrag zu zahlen, allerdings nur ein Viertel des Gesamtbetrags. Neu zugelassene Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder mit einen Hybridantrieb  (Elektro-Verbrennungsmotor) sind die ersten drei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Für diese Fahrzeuge mit Hybridantrieb wird die Befreiung auf fünf Jahre verlängert, wenn deren Kohlendioxid-Emissionen nicht über 30 g/km liegen.

Für den Ankauf von Fahrzeugen zur Personenbeförderung der Klasse M1 muss der Preis des Fahrzeuges unter 50.000 Euro liegen. Er versteht sich ohne Mehrwertsteuer, Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges und Landesumschreibungssteuer.

LPA/rc/sf

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