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Naturparke: Betreuerinnen und Betreuer für den Sommer gesucht

Die Südtiroler Naturparke suchen naturinteressierte Personen, die den saisonalen Naturschutzdienst übernehmen. Gesuche können bis 6. März eingereicht werden.

Besucher der Naturparks informieren und sensibilisieren: Das ist die Hauptaufgabe der Naturparkbetreuer. 20 saisonale Stellen sind dieses Jahr wieder zu besetzen. (Foto: LPA/Amt für Natur)

Naturkundliche Kenntnisse, fundiertes Wissen zum Natur- und Landschaftsschutz in Südtirol sowie Kontaktfreudigkeit und pädagogisches Talent: Diese Fähigkeiten müssen Personen mitbringen, die im Sommer in den Südtiroler Naturparks für den saisonalen Naturschutzdienst im Einsatz sein wollen. Hauptaufgabe der saisonalen Naturparkbetreuer ist es, die Besucher der Naturparks auf die Ziele der Schutzgebiete aufmerksam zu machen und zu mehr Verständnis für Natur und Umwelt anzuregen.

"Während der Hochsaison leisten unsere saisonalen Mitarbeiter die wichtige Aufgabe, den Besucherinnen und Besucher für Informationen, Tipps und Erkundigungen zur Seite zu stehen," sagt die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, "sie weisen auf die Besonderheiten vor Ort hin, sensibilisieren für ein naturverträgliches Verhalten und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Natur- und Umweltbildung."

Auch 2020 sind in den sieben Südtiroler Naturparks insgesamt 20 Stellen für Naturparkbetreuerinnen und -betreuer in Vollzeit für drei Sommermonate vorgesehen. Den entsprechenden Beschluss mit den Aufnahmekriterien für den saisonalen Naturschutzdienst hat die Landesregierung heute (4. Februar) gutgeheißen. 230.000 Euro werden dafür zweckgebunden.

Naturschutzdienst von drei bis sechs Monaten

Der saisonale Naturschutzdienst ist für die drei Monate Juli, August und September zu leisten. Für den Naturpark Fanes-Sennes-Prags wird eine Person für den Zeitraum von Anfang Juni bis Ende August gesucht. In den Naturparks Drei Zinnen, Rieserferner-Ahrn und Trudner Horn kann der Naturschutzdienst auch sechs Monate (von Mai bis Ende Oktober) geleistet werden. Der Dienstsitz wird je nach Einsatzort in den Naturparkhäusern oder an den Hauptzugängen der Naturparks festgelegt.

Gesuche bis 6. März einreichen

Die Anträge um Teilnahme am Auswahlverfahren müssen bis spätestens 6. März um 12.00 Uhr eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über den Online-Dienst mit aktivierter Bürgerkarte oder SPID. Angesucht werden kann zudem mit dem Gesuchformular, das online heruntergeladen werden kann; die Unterlagen sind im Landesamt für Natur in der Rittnerstraße 4 in Bozen (Telefon 0471 417770) einzureichen. Falls das Gesuch per Post verschickt wird, gilt der Datums- und Uhrzeitstempel des Annahmepostamtes.

Zulassungsbedingungen

Für den saisonalen Naturschutzdienst bewerben können sich Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr, die mindestens den Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 (ex C) besitzen. Als Mindestvoraussetzung gelten der Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene Lehre mit Gesellenbrief oder die Bestätigung über den Besuch einer Oberschule für mindestens zwei Jahre. Vorzugspunkte werden für die schulische Qualifikation (Maturazeugnis, Hochschulstudium im 3. Studienjahr bzw. 5. Semester) sowie für bereits geleisteten Naturschutzdienst vergeben.

Alle Bewerberinnen und Bewerber mit den erforderlichen Voraussetzungen werden zu einem mündlichen Prüfungsgespräch eingeladen, das voraussichtlich am 30. und 31. März in Bozen am Sitz des Amtes für Natur in der Rittnerstraße 4 erfolgt. Die Prüfungstermine mit den Uhrzeiten werden ausschließlich auf der Webseite veröffentlicht.

Vorausgesetzt wird auch die Teilnahme an einem Ausbildungskurs, den das Amt für Natur am 27. und 28. April und vom 26. bis 29. Mai 2020 organisiert. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Landes im Bereich Naturparks.

LPA/mpi

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