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Schulbesuch außerhalb Südtirols: Stipendienansuchen bis 16. April

Noch bis 16. April kann beim Land um Studienförderung für den Besuch von Oberschulen oder Vollzeitkursen außerhalb Südtirols angesucht werden.

Auch in diesem Schuljahr unterstützt das Land all jene Schülerinnen und Schüler, die sich für den Besuch einer Oberschule oder eines Vollzeitkurses der Berufsbildung entschieden haben, die in Südtirol nicht angeboten werden. (Fot

Auch in diesem Schuljahr unterstützt das Land all jene Schülerinnen und Schüler, die sich für den Besuch einer Oberschule oder eines Vollzeitkurses der Berufsbildung entschieden haben, die in Südtirol nicht angeboten werden. Die Vollzeitkurse müssen dabei einen Mindestdauer von sechs Monaten aufweisen. Außerdem gefördert wird ein mindestens viermonatiges Praktikum, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Dafür hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer ein Budget von insgesamt 450.220 Euro beschlossen, welches damit höher ist als im Vergleich zum Vorjahr.

Voraussetzungen für die Studienförderung

Um die Studienförderung bewerben können sich EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind. Vorgesehen ist, dass für das Jahr 2018 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 32.000 Euro erzielt wurde und die Bewerberinnen und Bewerber für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung beanspruchen. Je nach Familieneinkommen liegt die Höhe der Studienbeihilfe zwischen 1500 Euro und 4000 Euro.

Bis 16. April ansuchen!

Auch für die Rückerstattung von Schul- oder Kursgebühren gilt das bereinigte Familieneinkommen von 32.000 Euro als Berechnungsgrundlage. Handelt es sich jedoch um besonders kostenintensive Kurse mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro, wird die Höchstgrenze des bereinigten Familieneinkommens auf 34.000 Euro festgelegt. Die Rückerstattungsbeiträge sind gestaffelt und decken zehn bis 70 Prozent der jeweiligen Schul- bzw. Kursgebühren ab. Rückerstattet werden allerdings nur Beträge, die über 500 Euro liegen.

Die Fördergesuche können bis 16. April eingereicht werden. Auskünfte zur Wettbewerbsausschreibung und zu den Förderkriterien erteilt das Amt für Schulfürsorge des Landes, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, wo auch die Gesuchsformulare aufliegen und ANsuchen eingereicht werden können. Die Formulare sind zudem online auf den Webseiten des Landes zur Bildungsförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) zu finden.

LPA/gzp

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