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40 Millionen Euro an ESF-Mitteln fließen in den Solidaritätsfonds

Um in Corona-Zeiten soziale Hilfsmaßnahmen finanzieren zu können, sollen 40 Millionen Euro aus dem ESF in den Solidaritätsfonds fließen. Die Voraussetzungen hat die Landeregierung nun geschaffen.

Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, damit 40 Millionen Euro an ESF-Mitteln in den Solidaritätsfonds fließen können. (Foto: Unsplash)

Dem bilateralen Solidaritätsfonds, aus dem in Südtirol soziale Abfederungsmaßnahmen finanziert werden, kommt im Zusammenhang mit der coronabedingten Krise eine besondere Bedeutung zu. Damit steigt auch der Finanzbedarf des Fonds. Nachdem die Landesregierung den Solidaritätsfonds Anfang Juni mit 20 Millionen Euro gespeist hatte, hat sie am Dienstag dieser Woche den Weg bereitet, um weitere 40 Millionen Euro in den Solidaritätsfonds fließen zu lassen.

"Wir wollen die Geldmittel des Europäischen Sozialfonds, dessen Zielsetzungen sich ja in einigen Punkten mit jenen des Solidaritätsfonds decken, für diesen Zweck nutzen", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung für die Europa-Agenden zuständig ist und die Beschlussvorlage eingebracht hat. "Deshalb haben wir am Dienstag beschlossen, das komplexe Verfahren zur Neuprogrammierung der so genannten 'Operationellen Programme' der europäischen Strukturfonds in die Wege zu leiten, das ja mit Rom und Brüssel abzustimmen ist."

So hat die Landesregierung den Entwurf des Abkommens mit der Regierung in Rom für diese Neuprogrammierung genehmigt, dessen Unterzeichnung ermächtigt und die Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds beauftragt, die Neuprogrammierung durchzuführen.

Der Entscheidung waren bereits einige wichtige Schritte vorausgegangen. "Da die Verwendung der Mittel aus den Strukturfonds sehr genau geregelt ist, mussten Brüssel und Rom der geänderten Verwendung zustimmen, wir wiederum haben eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Landesgesetz zur Änderung des Haushaltsvoranschlags geschaffen", erklärt der Landeshauptmann.

Über den bilateralen Solidaritätsfonds sollen und können ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit Verfahren des ordentlichen Lohnausgleichs, des Sonderlohnausgleichs sowie des außerordentlichen Lohnausgleichs mit Landesmitteln finanziert werden. Rom hatte diesen "zusätzlichen und abweichenden Leistungen zur Lohnausgleichskasse" mit dem mittlerweile zum Gesetz umgewandelten Dekret "Cura Italia" zugestimmt.

Der bilaterale Solidaritätsfonds wurde Ende des Jahres 2016 nach langen Verhandlungen mit Sozialpartnern, der Staatsverwaltung und dem NISF/INPS errichtet. Dieser territoriale Fonds ist beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge NISF angesiedelt. Aus diesem Fonds können Arbeitnehmende in Südtirol finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ihre Arbeitstätigkeit aufgrund von Krisen reduziert oder ausgesetzt wird.

LPA/jw

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