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Kleinkindbetreuung: Größere Gruppen ab September möglich

In einer Videokonferenz mit den Anbieterorganisationen wurden die anstehenden Schritte für die Kleinkindbetreuung besprochen. Bei stabiler Zusammensetzung sind künftig wieder größere Gruppen möglich.

Ab 1. September können in Kitas und Kinderhorten wieder mehr als fünf Kinder in einer Gruppe betreut werden. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

Die Kleinkindbetreuung in Südtirol ist nach dem coronabedingten Stopp als erste im gesamten Staatsgebiet Mitte Mai wieder gestartet. Seitdem gelten auch in diesem Bereich bestimmte Sicherheits- und Hygienerichtlinien, die von der Familienagentur des Landes in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb ausgearbeitet wurden. Diese sehen unter anderem vor, dass unabhängig von der Betreuungsform (Kinderhort, Kindertagesstätten, Tagesmutter) maximal fünf Kinder in einer Gruppe betreut werden dürfen.

Mit 1. September soll die Gruppengröße nun wieder erhöht werden können und zur ursprünglichen Gruppengröße (welche mit den verfügbaren Räumlichkeiten zusammenhängt) zurückkehren. Damit werde einer Forderung nachgekommen, die sowohl vonseiten der Kleinkindbetreuerinnen als auch der Familien komme, hebt die Familienlandesrätin hervor. Ein wichtiges Kriterium, das hingegen auch im Herbst weiterhin Bestand hat, ist jenes der stabilen Gruppen. Dies heißt die Zusammensetzung der Kindergruppe sollte möglichst dieselbe bleiben.

Im Austausch mit den Anbieterorganisationen (Sozialgenossenschaften und Gemeinden) wurde zudem festgehalten, dass die Neuaufnahme von neuen Kleinkindern wieder mit einer Eingewöhnungsphase möglich sei. Die Kinder können dabei von einem Elternteil (bzw. von einem Erwachsenen) begleitet werden, dieses muss sich dabei an die geltenden Hygienemaßnahmen (wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) halten.

Demnächst soll eine Abklärung der Finanzierung im Falle von coronabedingten Ausfällen der Betreuungszeiten erfolgen. Außerdem ist die Familienagentur des Landes im ständigen Austausch mit dem Department für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes, um gemeinsam festzulegen wann ein ärztliches Zeugnis künftig notwendig ist und wann davon abgesehen werden kann.

LPA/ck

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