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Coronavirus: Infektionsfall am Schulsprengel Bozen Europa

Bestätigter Corona-Fall an der Grundschule J. H. Pestalozzi in Bozen. Schülerinnen und Schüler einer ersten Klasse werden am Montag vorsorglich die Schule nicht besuchen.

Seit dem Schulbeginn vor knapp drei Wochen hat es an mehreren Schulen in Südtirol Corona-Fälle gegeben. Gestern (25. September) am späten Abend bestätigt sich ein weiterer Infektionsfall mit dem Coronavirus, teilt die Deutsche Bildungsdirektion mit. Ein Kind der ersten Klasse Grundschule J. H. Pestalozzi war positiv auf Covid-19 getestet worden. Unverzüglich wurde am späten Abend die Schulleitung des Schulsprengels Bozen Europa, dem die Grundschule J. H. Pestalozzi angehört, informiert.

In Absprache haben der Hygienedienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs und Schulleitung Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die 18 Schülerinnen und Schüler der vom Corona-Fall betroffenen ersten Klasse werden am Montag die Schule vorsorglich nicht besuchen. Die Eltern der 18 Kinder sind bereits informiert.

In der Zwischenzeit hat der Hygienedienst die Kontaktnachverfolgung gestartet: Er klärt das Umfeld des infizierten Kindes ab und erlässt etwaige Quarantänemaßnahmen. Weitere Infektionsmaßnahmen und Vorgehensweisen trifft der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit in enger Abstimmung mit der Schulleitung. 

Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner erklärt: "Dank der Sicherheitskonzepte, die in den Bildungseinrichtungen in einem solchen Fall greifen, und dank des reibungslosen Zusammenspiels mit dem Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit ist es möglich, dass nur eine Klasse oder einzelne Schülergruppen unter Quarantäne gestellt werden. So müssen wir nicht gleich eine ganze Schule schließen." 

Die Medien werden erneut und ausdrücklich ersucht, den Schulbetrieb nicht zu stören. Aus Gründen einer einheitlichen Kommunikation sind Medienanfragen sowie Interviews ausschließlich an die Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner zu stellen. Darüber hinaus ersucht die Deutsche Bildungsdirektion um Zurückhaltung in der Berichterstattung.

LPA/eb