Aktuelles

Nachtragshaushalt 2020 im Zeichen von Familie, Sozialem und Jugend

Wie die letzten verfügbaren 260 Millionen Euro des Nachtragshaushalts verteilt werden, aber auch über die Covid-bedingten Gesamtkosten des Landes berichtete LH Kompatscher heute in Bozen.

LH Kompatscher zu den bisherigen Covid-19-Maßnahmen des Landes: "Wir haben gewaltige Summen in die Hand genommen." (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Geldmittel für Soziales, Familie und Jugend sowie für weitere Maßnahmen gegen die Corona-Krise: Das sind die Schwerpunkte der verbleibenden, rund 260 Millionen Euro des Nachtragshaushalts, über deren Verteilung die Landesregierung am vergangenen Samstag in einer Klausur und heute (14. Juli) in ihrer Sitzung entschieden hat.

Den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2020 und das entsprechende Begleitgesetz hatte die Landesregierung bereits am Dienstag, 23. Juni genehmigt, doch aufgrund noch ausstehender Verhandlungsergebnisse mit der italienischen Regierung stand die definitiv verfügbare Summe erst vor Kurzem fest. In der heutigen Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung stellte Landeshauptmann Arno Kompatscher die endgültigen Daten vor und zog eine Gesamtbilanz zu den bisherigen, von der Corona-Pandemie verursachten Mindereinnahmen und Mehrausgaben des Landes Südtirol.

So viel hat Covid-19 bisher gekostet

"Die gewaltige Summe von rund einer Milliarde Euro hat das Land Südtirol dafür bisher in die Hand genommen", berichtete der Landeshauptmann. Dabei seien die Mindereinnahmen auf entgangene Steuern ebenso wie Stundungen von Gebühren usw. zurückzuführen. "Damit konnten wir die Menschen und Betriebe in der Krise entlasten. Das war ebenso wichtig, wie die Mehrausgaben zur Bekämpfung des Virus und für die Unterstützungsmaßnahmen", fasste Kompatscher zusammen und wies darauf hin, dass bei dieser Berechnung die direkten staatlichen Leistungen an Bürger und Betriebe gar nicht mit eingerechnet seien.

Konkret hat die Landesabteilung Finanzen erhoben, dass beim Start der Pandemie für den Nachtragshaushalt knapp über 1254 Millionen Euro zur Verfügung standen. Davon wurden bis heute allerdings bereits knapp 992 Millionen aufgebraucht. Davon entfallen allein 516 Millionen auf Mindereinnahmen, bedingt durch die Reduzierung des Bruttoinlandproduktes BIP und durch spezifische Covid-Maßnahmen des Landes, zum Beispiel über den Rotationsfonds Wirtschaft. Weitere 189 Millionen Euro waren im Landesgesetz Nr. 3 für spezifische Covid-Förderungsmaßnahmen für Wirtschaft, Kultur, bilateralen Solidaritätsfonds, Covid-Prämien für Gesundheitspersonal und Unterstützung der Familien reserviert worden, mehr als 71 Millionen Euro dann im Landesgesetz 4 für den Sanitätsbetrieb und die Agentur für Bevölkerungsschutz.

Schwerpunkt nun bei Familie, Soziales, Jugend

Rechnet man alle Summen zusammen, sind aktuell im Landeshaushalt 2020 noch 261,6 Millionen Euro verfügbar. Diese wird die Landesregierung nun sowohl für Covid- (97 Mio.) als auch nicht-Covid-bedingte (163,3) Maßnahmen verwenden. In beiden Fällen liegt der Schwerpunkt mit insgesamt 65,4 Millionen Eure auf dem Bereich Familie, Soziales und Jugend. Davon fließen 29 Millionen in Covid-bedingte Maßnahmen wie Sozialhilfe, Seniorenwohnheime, Covid-Kindergeld, Sommer- und Kleinkindbetreuung, Delegierte Sozialdienste, Jugendherbergen und 36,4 Millionen in weitere Maßnahmen ohne Covid-Bezug wie Pflege-, Landeskinder- und Landesfamiliengeld sowie Jugendarbeit, Delegierte, Sozialdienste usw. Weiters fließen 11,6 Millionen Euro (8+3,6) in den Bereich Bildung.

Auch für den Wirtschaftsbereich im weiteren Sinn sind weitere Maßnahmen vorgesehen. Hier legt die Regierung die größten Schwerpunkte auf: Mobilität (24,4), Wirtschaft-Tourismus (17 + 4,7), Landwirtschaft (19,5 Mio.), Innovation-Forschung (10,7). Auch für den Bevölkerungsschutz sind 8 Millionen Euro vorgesehen.

Neben weiteren kleineren Positionen stechen weitere 32,8 Millionen Euro hervor: Sie sind eine erste Bereitstellung für die Verhandlungen von Kollektivverträgen (Seniorenwohnheime, Lehr- und Gesundheitspersonal).

Mit einem Abänderungsantrag zum finanztechnischen Teil des Nachtragshaushaltes leitet die Landesregierung nun ihren endgültigen Vorschlag an den Südtiroler Landtag zur Entscheidung weiter. 

LPA/gst

Bildergalerie

Beschlüsse der Landesregierung vom 14.07.2020