Die Sprachenzentren

Die Sprachenzentren

Die Sprachenzentren, die seit 2007 tätig sind, unterstützen die Kindergärten und Schulen des Landes bei der Sprachenförderung und der Förderung der Inklusion. Sie leisten einen konkreten Beitrag dazu, dass allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Bildungschancen eröffnet werden.

Im Umsetzungskonzept zum neuen Beschluss, den die Landesregierung 2020 ausgearbeitet hat, sind Tätigkeitsbereiche, Ziel und Ausrichtung der Sprachenzentren festgehalten.

Koordiniert werden die Sprachenzentren von einer Steuergruppe, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen und Italienischen Bildungsdirektion und der Ladinischen Kultur- und Bildungsdirektion zusammensetzt.

Wozu braucht es die Sprachenzentren?

Wozu braucht es die Sprachenzentren?

Wozu braucht es die Sprachenzentren?

Was machen die Sprachenzentren?

Was macht die Steuergruppe?

Was macht die Steuergruppe?

Kinder und Jugendliche aus Familien mit unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Hintergründen bzw. mit Migrationsbiografien sind mittlerweile selbstverständlicher Teil der Kindergarten- und Schulwelt Südtirols.

Dies eröffnet neue Perspektiven in Bezug auf diversitätsbewusste Bildung und Sprachbildung, stellt die Bildungseinrichtungen aber auch vor große Herausforderungen. Daher ist es notwendig, den Kindergärten und Schulen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, um für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu gewährleisten.

Die Sprachenzentren, die 2007 eingerichtet wurden, unterstützten Kindergärten und Schulen vorerst sei es durch personelle Ressourcen als auch durch Beratung. Diese Unterstützung hatte aufgrund der strukturellen Bedingungen in vielen Fällen Erste-Hilfe-Charakter, ein Umstand, der der gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren nur mehr punktuell gerecht wurde.

Durch die Errichtung der Wettbewerbsklassen A023/bis (AB23) und A023/ter (AT23) wurden die Sprachförderlehrkräfte in den Stellenplänen der Schulen verankert und sind nunmehr integraler Bestandteil des schulischen Bildungspersonals. Durch diese grundlegende Veränderung im Bereich der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Herkunftssprachen, eröffnen sich für die Sprachenzentren neue Aufgabenfelder:

Sie arbeiten sprachgruppen- und bildungsstufenübergreifend in engem Kontakt mit den Bildungsdirektionen und sind dezentral an den Pädagogischen Beratungszentren in den Bezirken angesiedelt.

Sie fördern sprach- und kulturaufmerksamen Unterricht, leisten Netzwerkarbeit, bieten Fortbildung und vermitteln interkulturelle Mediation. Im Bereich der Beratung geht es darum, Kindergärten und Schulen aller Stufen dabei zu begleiten, nachhaltige Konzepte für den Umgang mit der immer vielfältigeren Gesellschaft zu entwickeln.

Sprachliche Bildung, Förderung von Mehrsprachigkeit, Erwerb von Kulturtechniken/Literalität und Stärkung von Lebenskompetenzen in Kontexten von Diversität sind Schlüssel zum Bildungserfolg. Kommunikation und Partizipation an der Gesellschaft, worauf Integration und Inklusion schlussendlich abzielen, sind wiederum eng mit sprachlichen und kulturellen Kompetenzen verknüpft. Daher gehört es zum Bildungsauftrag der Schule, die sprachliche Entwicklung aller Schüler*innen kontinuierlich zu begleiten.

 

Effiziente Sprachförderung ist „durchgängig“ gestaltet. Durchgängig ist sie, wenn sie vertikal die Bildungsstufen verbindet und horizontal Fächer, Lernbereiche und schulische Angebote. Auch das Einbeziehen mehrsprachiger Realitäten, in denen Kinder und Jugendliche leben, und die Zusammenarbeit mit den Familien sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.

Es ist notwendig, auf allen Bildungsstufen und in allen Unterrichtsfächern gezielte Sprachfördermaßnahmen vorzusehen und den Unterricht sprachaufmerksam zu gestalten. Die Vertreter*innen der verschiedenen Aktionsebenen kommunizieren und kooperieren miteinander und verfolgen ein gemeinsames Curriculum für die einzelnen Schüler*innen, wobei die kontinuierliche Beobachtung des Erwerbsprozesses eine gute Orientierung bietet.

Sprachförderung versteht sich immer als Förderung von Mehrsprachigkeit. Kinder und Jugendliche bringen sprachliche Kompetenzen mit, die bei der Förderung genutzt und berücksichtigt werden. Methoden von Interkomprehension und Translanguaging sind hier zu nennen.

Mehrsprachigkeit ist auch im Kontext der Plurikulturalität zu sehen. Sprache ist ein wichtiger Bestandteil einer Kultur, ist Ausdruck dieser Kultur und gleichzeitig Mittel des Zugangs zu deren Erscheinungsformen. In diesem Sinne ist die Förderung von Mehrsprachigkeit auch Förderung interkultureller Kompetenzen bzw. diversitätsbewusster Bildung. Das Agieren und Interagieren in mehreren Sprachen gehen oft Hand in Hand mit der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen kulturellen Aspekten und beides zusammen erweitert, flexibilisiert und differenziert das Denken und Handeln und hilft, sprachliche und kulturelle Identität zu gestalten und zu festigen.

(Vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen. 2001

Common European Framework of reference for languages: learning, teaching, assessment. 2020)

Diversität ist eines der Schlagworte der letzten Jahre: ob in der Natur oder in der Gesellschaft, in Wirtschaftsbetrieben oder im Bildungsbereich. Während wir bisher grundsätzlich zwischen den Themenbereichen Inklusion von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen und Integration von Menschen mit unterschiedlichen sprachlichen und/oder kulturellen Hintergründen unterschieden haben, werden nun unter Diversität alle Aspekte subsummiert, die Menschen voneinander unterscheiden, ob sie nun sozialer oder kognitiver, sprachlicher oder ethnischer, kultureller oder persönlicher Natur sind.

 

In diesem Sinne ist auch der Begriff Kultur weiter gefasst als er gemeinhin verstanden wird und geht weit über die Summe der Kulturgüter Kunst, Literatur, Tradition oder Religion hinaus. Kultur in diesem weiten Sinne bestimmt unser Denken und Handeln. Sie ist ein differenziertes System aus Grundannahmen, Werten, Ritualen, Normen, personenbezogenen und strukturellen Elementen und überschreitet nationale, ethnische und regionale Standards.

 

Die Kompetenz, diversitätsbewusst und transkulturell zu handeln, zeigt sich in allen zwischenmenschlichen Beziehungen. Kulturelle Unterschiede sind zwischen Generationen und verschiedenen Geschlechtern, zwischen sozialen Gruppen und Berufsgruppen, zwischen Glaubensgemeinschaften und politischen Gruppierungen genauso vorhanden wie zwischen Menschen aus verschiedenen Familien oder Ländern oder Menschen mit unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten. Die Fähigkeit, diversitätsbewusst zu handeln, gehört in einer immer vielfältigeren Lebens- und Arbeitswelt zu den grundlegenden Sozialkompetenzen.

 

Diversitätsbewusst handelt, wer

 

  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten wahrnimmt und reflektiert, sich mit ihnen auseinandersetzt und darüber in Dialog tritt,
  • sich auf Begegnungen mit Menschen unterschiedlicher kultureller Prägungen und Sprachen, mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Vorstellungen offen und neugierig einlässt und diese bewusst und verantwortungsvoll (mit)gestaltet,
  • Klischees und Stereotypen erkennt, sie hinterfragt und damit verantwortungsvoll umgeht und darauf reagiert (Zivilcourage),
  • fähig ist, Perspektivenwechsel vorzunehmen und Handlungen und Denkweisen differenziert zu sehen,
  • in Begegnungen positive (Faszination, Bewunderung) oder negative (Irritation, Unsicherheit, Angst) Gefühle wahrnimmt, reflektiert und in konstruktive Handlungsweise umsetzt,
  • eigene Werte und Werte der anderen wahrnimmt, sich mit daraus entstehenden Missverständnissen und Konflikten auseinandersetzt und Ambiguitätstoleranz entwickelt, ohne dabei in Beliebigkeit und falsch verstandene „political correctness“ zu geraten.

 

Im Bildungsbereich ist diversitätsbewusstes Handeln die Grundlage von inklusiver Bildung. In den Lehrplänen ist dieser Kompetenzbereich u. a. im fächerübergreifenden Bereich „Gesellschaftliche Bildung“ festgeschrieben.

Die Lehrpersonen der Wettbewerbsklasse A023/bis und A023/ter verfügen über die pädagogischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen, die alle Lehrpersonen für die Ausübung ihres Berufes brauchen.

Darüber hinaus weisen sie folgende spezifische Kompetenzen und Kenntnisse auf:

• Kenntnisse in den Bereichen Linguistik und Spracherwerb

• Kompetenzen in der Einschätzung des Sprachstandes und Planung der Sprachförderung

• Didaktik und Methodik in den Bereichen

o Zweitsprachlernen
o Erwerb der Bildungssprache
o sprachaufmerksamer Sachfach-Unterricht
o Mehrsprachigkeit

• Interkulturelle Kompetenzen

An den Schulen und in den Netzwerken erfüllen sie folgende Aufgaben und bieten:

• aufbauenden Unterricht in den Unterrichtssprachen (Neueinsteiger*innen und Fortgeschrittene)
• Lernbegleitung beim Erwerb der Unterrichts-/Bildungssprachen
• Teamunterricht im sprachaufmerksamen Sachfach-Unterricht
• Beratung/Expertise für Sprachförderung und sprachaufmerksamen Sachfach-Unterricht

Die Lehrpersonen zur Sprachförderung haben ihren Arbeitsplatz an Schulen/Schulsprengeln und erhalten einen Arbeitsvertrag laut Dienstrecht für Mittelschullehrkräfte. Sie sind Teil des Lehrer*innenkollegiums und der Klassenräte, in deren Klassen sie Kinder und Jugendliche begleiten.

Bei den Bewertungssitzungen der Klassenräte sind sie laut geltenden Bewertungsbeschlüssen der Landesregierung nicht stimmberechtigt. Das Lehrer*innenkollegium beschließt, in welcher Form ihre Beobachtungen zur Lernentwicklung bei der Bewertung im Klassenrat Berücksichtigung finden.

Im Konzept für die Sprachförderung im Dreijahresplan der Schule ist festgehalten, welche spezifischen Aufgaben die Sprachförderlehrkräfte an der Schule übernehmen.

Die Sprachförderlehrkräfte eines Bezirkes werden in ihrer Arbeit von der Beraterin/dem Berater des Sprachenzentrums begleitet und unterstützt.

Interkulturelle Mediatorinnen/Mediatoren

an Kindergarten und Schule

Interkulturelle Mediatorinnen und Mediatoren (IKM) bilden eine Brücke zwischen den Mitgliedern verschiedener Kulturen und Sprachen, bieten Orientierungshilfe und begleiten den Prozess der wechselseitigen Annäherung.

Sie

  • kommen in der Regel aus demselben Kulturraum wie die begleiteten Familien/Kinder und Jugendlichen und sprechen deren Sprache
  • kennen die kulturellen Präferenzen Südtirols und sprechen mindestens eine der Unterrichtssprachen
  • kennen Gesetze und Richtlinien der Schulsysteme beider Länder
  • haben eine Ausbildung als IKM

Ihre Aufgabenbereiche:

Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund und deren Familien

Sie

  • begleiten Kinder/Jugendliche und deren Familien in der ersten Phase der Orientierung in Kindergarten und Schule
  • beraten in Bezug auf Kultur, Religion, Tradition, Sprache(n), Schulsystem usw.
  • übersetzen wichtige Mitteilungen und Informationen

Mitarbeiter/innen in Kindergarten und Schule

Sie

  • erleichtern die Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien
  • unterstützen die Mitarbeiter/innen in Kindergarten und Schule bei der Rekonstruktion des Bildungsweges der Kinder/Jugendlichen
  • informieren über Kultur und Schulsystem im Herkunftsland
  • arbeiten mit pädagogischen Fachkräften bei interkulturellen Projekten zusammen

Einheimische Kinder und Jugendliche und deren Familien

Sie

  • begleiten Klassen/Gruppen bei der Planung und Durchführung von interkulturellen Projekten
  • fördern den interkulturellen Austausch zwischen Kindern/Jugendlichen und Familien

Die IKM arbeiten in Absprache mit dem Klassenrat. Die Ziele ihrer Tätigkeit werden schriftlich festgehalten und evaluiert.

Ein gutes Miteinander