Die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen wurden wieder aufgenommen.
Wenn Sie den Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte umgehend die Dienstelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen. Der dadurch frei gewordene Platz kann einem anderen Kandidaten zugewiesen werden. Nur so schaffen wir es, die Wartezeiten zu verringern.
Alle Kandidaten sind dazu verpflichtet, eine chirurgische oder höherwertige Schutzmaske zu tragen. Stoffmasken sind nicht erlaubt. Hier finden Sie sämtliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.