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Fördermaßnahmen für Institutionen
Schulausspeisung
Mit inkrafttreten der Richtlinien für die Schulausspeisung im Juni 2005, obliegt die Organisation des Dienstes den Gemeinden. Der Dienst ist für alle Schüler/-innen, die in der Gemeinde eine Schule besuchen zugänglich.
Nachmittags- und Sommerbetreuung
Im Sinne der Familienförderung unterstützt das Land Initiativen und Tätigkeiten, wie Projekte für eine pädagogisch qualifizierte Begleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der kindergarten- und schulfreien Zeit.
Heime - Führung
Schülerheime können jährlich um einen Führungsbeitrag beim Land ansuchen und sind daher in der Lage ihren Heimschüler/-innen günstige Unterbringungskosten anzubieten.
Heime - Investitionen
Das Land gewährt öffentlichen Körperschaften und Anstalten sowie privaten Institutionen und Vereinigungen, die ein Schülerheim ohne Gewinnabsicht führen, oder dies beabsichtigen, Beiträge für den Bau, Umbau oder für dringend notwendige Ankäufe.
Kindergärten
Für die Führung der Landeskindergärten erhalten die Gemeinden jährlich einen Beitrag, dessen Ausmaß jedes Jahr neu festgelegtt wird.