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Heime - Investitionen
Einreichtermin
Jederzeit
Einreicheort
Amt für Schulfürsorge
Zimmer Nr. 203
A.-Hofer-Str. 18
39100 Bozen
Die Höhe des Beitrages wird an Hand der geltenden Kriterien und der Höhe der verfügbaren Mittel im Landeshaushalt berechnet. Der Höchstbetrag kann in keinem Fall über 90% der ausgewiesenen und genehmigten Kosten betragen.
Die Anträge sind von den gesetzlichen Trägern/innen des Heimes zu unterzeichnen. Zur Förderung zugelassen, sind alle Heime, in welchen Pflicht- und Oberschüler/innen untergebracht sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Beitrages ist die Abfassung eines Ansuchens, welches durch folgende Unterlagen dokumentiert ist:
Begründung für das Ansuchen – technischer Bericht
Kostenvoranschlag
Finanzierungsplan
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Brigitte Schgraffer Comploi
tel. 0471/413383
e-mail: Brigitte.Schgraffer-Comploi@provinz.bz.it