Hauptinhalt
- Inhalt
- Nachmittagsbetreuung
- Bearbeitungstermine
- Einreicheort
- Welche Projektträger können um eine Beitragsfinanzierung ansuchen?
- Voraussetzungen
- Nicht zugelassen sind
- Gesuchsmodalitäten
- Anlagen
- Nach Abschluss des Projektes (Tätigkeit) müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden
- Abwicklung
- Auszahlung - was muss beachtet werden?
- Wo sind die erforderlichen Dokumente und die Kriterien erhältlich?
- Dokumente und Kriterien zum download 2012
Nachmittags- und Sommerbetreuung
Nachmittagsbetreuung
Für die Nachmittagsbetreuung klicken Sie bitte hier.
Bearbeitungstermine
31. März für die Projekte der Sommerbetreuung
30. Juni für Projekte der Nachmittagsbetreuung
30. September für Projekte der Nachmittagsbetreuung in begründeten Fällen
Einreicheort
Amt für Schulfürsorge
Welche Projektträger können um eine Beitragsfinanzierung ansuchen?
- öffentliche Körperschaften;
- Schulen (für Projekte in der schulfreien Zeit)
- Vereine ohne Gewinnabsicht;
- Einzelpersonen.
Voraussetzungen
- Die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Stelle üben eine Koordinierungsfunktion aus. Sie achten darauf, dass die Projekt auf den Bedarf der Familien vor Ort ausgerichtet sind und die Voraussetzung, sowie die Qualität der Projekte im Sinne dieser Richtlinien gegeben sind. Die jeweilige Gemeinde bewertet innerhalb 20.04.2012 die beantragten Projekte und schlägt dem Amt für Schulfürsorge unter Berücksichtigung der nachfolgenden Schwerpunkte die finanzielle Unterstützung bzw. die Ablehnung des Projektes vor.
- Die Projekte müssen eine pädagogisch qualifizierte Begleitung anbieten.
- Leitung des Projektes durch eine pädagogische Fachkraft, für Kinder von 3 - 6 Jahren mindestens zwei Fachleute pro Gruppe.
- Für die Realisierung der Projekte müssen 10 Kinder/Jugendliche eingeschrieben sein und auch teilnehmen; in Ausnahmefälle kann die Anzahl auch geringer sein; je 8 Kinder/Jugendliche ist eine Betreuungskraft vorzusehen.
- Mindestdauer: bei Projekten in den Ferein zwei aufeinander folgende Wochen mit mindestens 10 Tagen, in begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch an zwei nicht aufeinander folgenden Wochen stattfinden, bzw. nur eine Woche dauern;
Für Folgendes kann beim Amt für Schulfürsorge nicht angesucht werden (wenn als institutionelle Tätigkeit der Schule / des Kindergartens geführt):
- Verlängerung des Stundenplans im Kindergarten;
- Verlängerung des Stundenplans in der Schule – Ganztagsschule;
Nicht zugelassen sind
Verbandspezifische institutionelle Vorhaben von Körperschaften.
Gesuchsmodalitäten
- Projektantrag an das Amt für Schulfürsorge;
- Verwendung des entsprechenden Vordruckes;
Anlagen
- Projektbeschreibung (Anlage A: für Sommerprojekte);
- Kostenvoranschlag (Anlage B);
- Finanzierungsplan (Anlage C);
- Nur für Schulen: Erklärung Überstunden (AnlageD);
- Gutachten Koordinierungsstelle (der Gemeinde);
Sollten sich während der Aktivität, Programmänderungen ergeben, muss dies dem Amt schriftlich mitgeteilt werden.
Die Kriterien der Nachmittagsbetreuung sind gleich geblieben wie letztes Jahr und die Dokumente nun verfügbar.
Der Einreichetermin ist der 30.06.2012
Nach Abschluss des Projektes (Tätigkeit) müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden
Nach Abschluss des Projektes (Tätigkeit) müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.
- Damit abgerechnet werden kann, muss innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Projektes dem Amt für Schulfürsorge die Original-Anwesenheitsliste übergeben werden.
- Auszahlungsantrag
- Tätigkeitsbericht (Endbericht);
- Detaillierte Kostenaufstellung: Liste der Ausgabenbelege (in zweifacher Ausfertigung);
originale Ausgabenbelege in Höhe der effektiven Kosten oder in Höhe des genehmigten Beitrages und Eigenerklärung. - Aufstellung der Einnahmen (in zweifacher Ausfertigung);
- Eigenerklärung des Verantwortlichen (Auszahlungsantrag).
Abwicklung
- Genehmigung des Projektes;
- Vorschuss im Ausmaß bis zu 80 % des gewährten Beitrags (wenn hierfür angesucht);
- Abrechnung: innerhalb von 5 Jahren.
Auszahlung - was muss beachtet werden?
- Werden die anerkannten Kosten nicht ausgegeben, wird der Beitrag anteilsmäßig reduziert;
- die Ausgaben müssen nach Gesuchstellung getätigt werden;
- Personalkosten: Bruttogehälter des Landes;
- Referenten: Entgelt gemäß Landestarif;
- ehrenamtliche Mitarbeit: 25 % der anerkannten Kosten.
Wo sind die erforderlichen Dokumente und die Kriterien erhältlich?
Im Amt für Schulfürsorge;
Dokumente und Kriterien zum download 2012
- Rundschreiben
- Antrag um Projektförderung (Word Dokument)
- Anlage A Projektbeschreibung (Word Dokument)
- Anlage B Kostenvoranschlag (Word Dokument)
- Anlage C Finanzierungsplan (Word Dokument)
- Anlage D Überstunden (nur für Schulen Word Dokument)
- Teilnehmerliste
- Auszahlungsantrag (Word Dokument)
- Bestätigung Ausgaben für Kassabelege (Word Dokument)
- Kriterien