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Rückerstattung von Reisekosten bei Wahlen
Alle Studierenden, die eine Hochschul- Ausbildung im Ausland absolvieren und sich zur Ausübung des Wahlrechts in ihre Wohnsitzgemeinde begeben, können um die Rückerstattung von 60% der Zugfahrtsspesen bis zur italienischen Staatsgrenze ansuchen.
Die Rückerstattung wird nur in jenen Fällen gewährt, in denen eine Stimmabgabe im Ausland nicht möglich ist und zwar bei Regionalrats-, Landtags-, Gemeinderatswahlen und bei Landesvolksbegehren und -volksabstimmungen.
Der/Die AntragstellerIn muss innerhalb von 60 Tagen nach Abhaltung der Wahlen das Gesuch beim Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Andreas- Hofer- Straße 18, 39100 Bozen, einreichen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Zugfahrkarte 2. Klasse, bis zur Staatsgrenze,
- Kopie des Wahlscheines, welcher die Teilnahme an den Wahlen bestätigt,
Achtung: Der Antrag muss zusammen mit den Unterlagen eingereicht werden, unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Informationen im Serviceportal und die Kriterien, die als Download-Dokument zur Verfügung stehen, genau durchzulesen.
Für jegliche Auskunft kann sich der/die AntragstellerIn an das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Frau Jeanette Bruins (Telefon 0471/ 41 29 26) wenden.
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.