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Studienbeihilfen

Alljährlich stellt das Land Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen bereit. Die Beihilfen werden - aufgrund verfassungsrechtlich verankerter Grundsätze - über öffentliche Wettbewerbe vergeben. Dabei werden die wirtschaftliche Bedürftigkeit und der Studienerfolg der Antragsteller/innen berücksichtigt.

Welche Maßnahmen umfasst die Hochschulförderung?