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Landesgesetz vom 13. Dezember 2006, Nr. 14 ''Forschung und Innovation''

Das Landesgesetz vom 13. Dezember 2006, Nr. 14 „Forschung und Innovation" schafft die Voraussetzung, dass die wissenschaftliche Forschung in Form von Grundlagenforschung, aber auch die angewandte Forschung gezielt und nachhaltig gefördert werden können.

Das Gesetz
a) definiert das Landesforschungs- und das Landesinnovationssystem,
b) regelt die Planungs-, Förderungs- und Evaluierungsmaßnahmen des Landes im Bereich der Forschung, der Innovation und des     Technologietransfers,
c) regelt den Bereich der förderungswürdigen Maßnahmen und definiert die zulässigen Subjekte,
d) ermittelt die finanziellen Ressourcen, die für die Umsetzung der Zielsetzungen dieses Gesetzes erforderlich sind.

 

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Landesgesetz vom 13. Dezember 2006, Nr. 14 ''Forschung und Innovation''