Hauptinhalt

 

Oberschüler und Berufsschüler (Vollzeitkurse außerhalb Südtirols) und Pilotenausbildung

Allgemeine Beschreibung

Anspruchsberechtigte sind:
- Bewerber/innen die außerhalb der Provinz Bozen, Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt - Mindestdauer sechs Monate
oder
- der/die Bewerber/in ist Bürger/in der Europäischen Union und hat ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechnung in Südtirol;

- der/die Bewerber/in ist Nicht-EU-Bürger/in und besitzt eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung der EG für Italien und ist dadurch italienischen Staatsbürger/innen gleichgestellt und hat ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechnung in Südtirol;

- Bewerber/innen der/die im Schuljahr 2011/12 (vom 01.09.2011 bis 31.08.2012 dauert) nach Beendigung der vorgesehenen Schuldauer ein Praktikum ablegen, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Das Praktikum muss mindestens 4 Monate dauern;

- das bereinigte Einkommen darf 30.000,00 Euro nicht überschreiten.

Wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist im Amt für Schulfürsorge, Andreas – Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, 2. Stock, Zimmer 203 oder 205, einzureichen.

Zugangsvoraussetzungen

Am Wettbewerb laut dieser Ausschreibung können Bewerber/innen teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung folgende Vorraussetzungen erfüllen:

1. Staatsbürgerschaft
Sie sind Bürger/innen der Europäischen Union die einen Wohnsitz von mindestens zwei Jahren in Südtirol aufweisen;

oder

sie sind Nicht-EU-Bürger/innen, welche eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung EG für Italien besitzen,

und dadurch italienischen Staatsbürger/innen gleichgestellt sind 

haben hat ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechnung in Südtirol.

2. Ausbildung
1. im Schuljahr 2011/12 außerhalb der Provinz Bozen, Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen (an 4 Tagen in der Woche mit mindestens 8 Unterrichtsstunden), die es in Südtirol nicht gibt bzw. in Südtirol die Schule/ den Kurs aus ihnen nicht anlastbaren objektiven Gründen nicht besuchen können - Mindestdauer sechs Monate. Der zutreffende Grund muss auf jeden Fall im Antrag angeführt und vom Amt für Schulfürsorge anerkannt werden;

2. im Schuljahr 2011/12 (das in der Regel vom 01.09.2011 bis 31.08.2012 dauert) nach Beendigung der vorgesehenen Schuldauer ein Praktikum ablegen, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Das Praktikum muss mindestens 4 Monate dauern;

3. im Schuljahr 2011/12 für dasselbe Studium keine anderen finanziellen Zuwendungen zu Lasten von öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten, beziehen bzw. keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen, andernfalls können die Bewerber/innen die eine oder die andere Fördermaßnahme wählen;

4. im Kalenderjahr 2011 eine Schule/einen Kurs begonnen haben bzw. beginnen - Mindestdauer sechs Monate;

5. im Jahre 2010 ein bereinigtes Einkommen, gemäß Artikel 5, 6, 7 und 8 von höchstens 30.000,00 Euro erzielt haben. Bei besonders kostenintensiven Kursen, die außerhalb der Provinz stattfinden und dessen Kursgebühren mehr als 10.000,00 Euro betragen, wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens auf 32.000,00 Euro angehoben.

 

3. Studienerfolg:
a) Bewerber/innen, die sich in das erste Schul-/Kursjahr einschreiben, müssen das Abschlussdiplom der Mittelschule erworben haben;

b) Bewerber/innen, die sich in das zweite oder in eines der folgenden Schul-/Kursjahre einschreiben, müssen den positiven Abschluss des vorausgegangenen Schuljahres 2010/11 erzielt haben, ausgenommen jene, die eine Oberschule bzw. Berufsfachschule besuchen. Dies gilt sinngemäß auch für Bewerber/innen, die ihr Studium unterbrochen bzw. die Studienrichtung gewechselt haben und zwar bezogen auf das letzte von ihnen besuchte Schuljahr.

Termine

Der Antrag ist innerhalb Donnerstag, 2. Februar 2012 einzureichen.

Notwendige Dokumente

Erforderliche Unterlagen:

a) Wird der Antrag bereits unterzeichnet vorgelegt oder per Post eingereicht, so ist diesem eine Kopie des Personalausweises des/der Unterzeichners/in beizulegen. Dies gilt auch in jenen Fällen, sobald Unterlagen per Fax oder per e-Mail übermittelt werden.

b) Im Falle, dass der/die Bewerber/in um Schul-/Kursgebühren ansuchen sollte, ist eine Bestätigung der Schule/des Kurses beizulegen mit dem Gesamtbetrag der Gebühren - darunter versteht man nur Einschreibe-, Besuchs- und Prüfungsgebühren. (die Originalbestätigung oder beglaubigte Kopie der bezahlten Gebühren ist nachzureichen).

c) Dem Antrag muss zudem eine genaue Angabe des Studieninhaltes Unterrichtsfächer mit Unterrichtsstunden pro Woche) beigelegt werden.

d) Dem Antrag muss zudem eine Bestätigung von Seiten der Firma/Privatperson/Vereinigung beigelegt werden, bei welcher das Praktikum absolviert wird. Diese muss die genaue Dauer des Praktikums (Datum Beginn und Ende) beinhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einreichung der Anträge keine weiteren Unterlagen erforderlich sind, diese aber im Falle einer Routinekontrolle von Seiten des Amtes für Schulfürsorge angefordert und auf ihre Richtigkeit überprüft werden können. Im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben sind auch strafrechtliche Folgen vorgesehen.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.

Jeder/e Bewerber/in, der/die eine Pilotenausbildung macht oder besuchen möchte, kann um eine Studienbeihilfe ansuchen.

Auch kann er/sie gemäß Art. 11, Abs. 4 der Wettbewerbsbestimmungen um eine Studienbeihilfe für die Kurs- und Schulgebühren ansuchen.

Auch die Gesuche für Pilotenausbildungen müssen innerhalb 02.02.2012 im Landhaus 7 in der A.-Hofer-Str. Nr. 18 im Amt für Schulfürsorge 40.1, 2. Stock Zimmer 203 oder 205, in Bozen eingereicht werden.

Nachdem nur ein (1) Beitrag für die Ausbildung zum/r Linienflugpilot/in und ein (1) Beitrag zur Ausbildung zum/r Hubschrauberpilot gewährt wird, müssen sich die BewerberInnen  einem Zulassungsverfahren in Form eines Eignungstests unterziehen, das im Auftrag der Abteilung für Bildungsförderung, Universität und Forschung durchgeführt wird. Dieser Test ist in englischer Sprache zu absolvieren und findet voraussichtlich innerhalb März 2012 statt.