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Studienbeihilfen
Alljährlich stellt das Land Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen bereit. Die Beihilfen werden - aufgrund verfassungsrechtlich verankerter Grundsätze - über öffentliche, streng formaljuridische Wettbewerbe vergeben. Dabei werden die wirtschaftliche Bedürftigkeit und der Studienerfolg der Antragsteller/innen berücksichtigt.
Welche Maßnahmen umfasst die Hochschulförderung?
- ordentliche Studienbeihilfen
- außerordentliche Studienbeihilfen
- Leistungsstipendien und Leistungsprämien
- Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen und Praktika