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Wettbewerbsklassen Detail

45/A – Fremdsprache

Mittelschulen (Englisch), Mittelschulen der ladinischen Ortschaften (Englisch)

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Laurea in Filologia e storia dell'Europa orientale

    Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
    einen vierjährigen Lehrgang mit acht Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
    einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache.

    Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
    einen vierjährigen Lehrgang (oder acht Semesterlehrgänge) mit acht Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
    einen dreijährigen Lehrgang (oder sechs Semesterlehrgänge) mit vier Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache;
    einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

      Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

      1. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
      2. Unabhängig vom Zeitpunkt, an dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, abzulegende Ergänzungsprüfungen: Fremdsprache (acht Semester)
    1. Laurea per Interprete

      Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel beschränkt auf jene Fremdsprache, die an der Universität absolviert wurden in einem mindestens zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Fremdsprache und einem zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährigen Lehrgängen mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache.

      Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
      einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
      einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache;
      einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

        Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

        1. Bis: 28/02/2002 Fremdsprache (vier Semester)
        2. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
        3. Fremdsprache (sechs Semester)
      1. Laurea in Lingue e civiltà orientali

        Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel beschränkt auf jene Fremdsprache, die an der Universität absolviert wurden in einem mindestens zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Fremdsprache.

        Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
        einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
        einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

          Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

          1. Bis: 28/02/2002 Fremdsprache (vier Semester)
          2. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
          3. Fremdsprache (sechs Semester)
        1. Laurea in Lingue e culture dell'Europa orientale

          Diese Laurea ist Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
          einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
          einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

            Ergänzungsprüfungen

            1. Allgemeine Sprachwissenschaft
            2. Fremdsprache (sechs Semester)
          1. Laurea in Lingue e culture europee

            Diese Laurea ist Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
            einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
            einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

              Ergänzungsprüfungen

              1. Allgemeine Sprachwissenschaft
              2. Fremdsprache (sechs Semester)
            1. Laurea in Lingue e letterature orientali

              Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel beschränkt auf jene Fremdsprache, die an der Universität absolviert wurden in einem mindestens zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Fremdsprache.

              Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
              einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
              einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

                Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                1. Bis: 28/02/2002 Fremdsprache (vier Semester)
                2. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
                3. Fremdsprache (sechs Semester)
              1. Laurea in Lingue e letterature straniere

                Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel beschränkt auf jene Fremdsprache, die an der Universität absolviert wurden in einem mindestens zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Fremdsprache.

                Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
                einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
                einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

                  Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                  1. Bis: 28/02/2002 Fremdsprache (vier Semester)
                  2. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
                  3. Fremdsprache (sechs Semester)
                1. Laurea in Lingue e letterature straniere moderne *

                  Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel beschränkt auf jene Fremdsprache, die an der Universität absolviert wurden in einem mindestens zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Fremdsprache.

                  Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
                  einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
                  einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

                    Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                    1. Bis: 28/02/2002 Fremdsprache (vier Semester)
                    2. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
                    3. Fremdsprache (sechs Semester)
                  1. Laurea in Lingue, culture e istituzioni dei Paesi del Mediterraneo

                    Diese Laurea ist Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
                    einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
                    einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

                      Ergänzungsprüfungen

                      1. Allgemeine Sprachwissenschaft
                      2. Fremdsprache (sechs Semester)
                    1. Laurea in Studi comparatistici

                      Diese Laurea ist Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
                      einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
                      einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

                        Ergänzungsprüfungen

                        1. Allgemeine Sprachwissenschaft
                        2. Fremdsprache (sechs Semester)
                      1. Laurea per Traduttore

                        Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel beschränkt auf jene Fremdsprache, die an der Universität absolviert wurden in einem mindestens zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Fremdsprache und einem zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährigen Lehrgängen mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache.

                        Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
                        einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
                        einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache;
                        einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

                          Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                          1. Bis: 28/02/2002 Fremdsprache (vier Semester)
                          2. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
                          3. Fremdsprache (sechs Semester)
                        1. Laurea in Traduzione ed Interpretazione

                          Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel beschränkt auf jene Fremdsprache, die an der Universität absolviert wurden in einem mindestens zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus der Fremdsprache und einem zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährigen Lehrgängen mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache.

                          Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan folgende Lehrgänge und Fachprüfungen enthalten hat:
                          einen dreijährigen Lehrgang mit sechs Fachprüfungen aus der Fremdsprache;
                          einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache;
                          einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Allgemeine Sprachwissenschaft.

                            Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                            1. Bis: 28/02/2002 Fremdsprache (vier Semester)
                            2. Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
                            3. Fremdsprache (sechs Semester)

                          Hilfe

                          Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

                          Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

                          • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
                          • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
                          • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
                          • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

                          Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.