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- [Jahresprogramm]
Jahresprogramm der öffentlichen Bauvorhaben – Müssen die ordentlichen Instandhaltungsarbeiten eingetragen werden?
In Anbetracht der Verpflichtung zu Lasten der Vergabestellen und auftraggebenden Subjekte zur Datenübermittlung an die Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge in Bezug auf: - alle Aufträge mit Betrag über 150.000 Euro laut Bekanntmachung vom 30.05.2008, Prot. 297293 der Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge; - die anderen Tatbestände , welche vom vom D.Lgs. 163/2006 vorgesehen sind (Verträge für Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen - ordentlicher und Sonderbereich - mit einem Betrag unterhalb von 150.000 Euro, die "ausgeschlossenen" Verträge laut Artikel 19, 20, 21, 22, 23, 24 und 26 mit einem Betrag von über 150.000 Euro, die Rahmenvereinbarungen und ähnliche Tatbestände) laut Hinweis der Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge vom 28.12.2010, Prot. 750776; wird mitgeteilt, dass im Jahresprogramm der öffentlichen Bauvorhaben auch die ordentlichen Instandhaltungsarbeiten, für die die Pflicht zur Datenübermittlung laut vorhergehenden Punkten gilt, einzutragen sind.
- Datum: 5.12.2011
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Zählt der Fürsorgebeitrag bei Verträgen für technische Leistungen zum "Vertragswert" oder zur "MwSt. und andere zur Verfügung stehende Beträge"?
- Der Fürsorgebeitrag ist Teil des Vertragswertes.
- Datum: 5.12.2011
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Ab wann müssen die Formblätter ausgefüllt werden?
- Für Lieferungen und Dienstleistungen müssen die „ordentlichen Formblätter“ für Zuschläge und Vergaben über 150.000 Euro (Ausschreibungsbetrag ohne MwSt. und einschließlich der Sicherheitskosten) ab dem 01.01.2009 ausgefüllt werden, und zwar unabhängig davon, ob diese in Bezug auf ein Bauvorhaben vergeben wurden oder nicht.
Für die Arbeiten sind die „neuen“ Formblätter ab 15.03.2010 für alle Aufträge über 150.000 Euro auszufüllen. Was die Pflicht zum Ausfüllen der Formblätter betrifft, so galten bis zum 14.03.2010 die „alten“ Kriterien. Ausschlaggebend ist der Ausschreibungsbetrag ohne MwSt. und einschließlich der Sicherheitskosten. Die Pflicht zur Datenübermittlung gilt weiters für die Verträge für Bauarbeiten des ordentlichen und des Sonderbereiches, welche einen Betrag zwischen 40.000 und 150.000 Euro aufweisen, und die Verträge für Dienstleistungen und Lieferungen des ordentlichen und des Sonderbereiches, welche einen Betrag zwischen 20.000 und 150.000 Euro aufweisen, und für welche der Zuschlag oder die Vergabe ab 01. Jänner 2011 zugesprochen wurde. In diesem Fall sind verkürzte Formblätter auszufüllen, welche ausschließlich folgende Aspekte eines Auftrages betreffen: Basisdaten, Bekanntmachung, Zuschlag, Auftragsbeginn. Ab dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes 106/2011 im Amtsblatt wurde der Mindestschwellenwert für die Datenübermittlung im ordentlichen sowie im Sonderbereich, für Dienstleistungen und Lieferungen auf 40.000 Euro angehoben (siehe Mitteilung vom 22.07.2011).
- Datum: 9.9.2011
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Wie erfolgt die Datenübermittlung zum Stand der Durchführung im Falle von Dienstleistungs- oder Lieferaufträgen im ordentlichen Bereich und einem Betrag von 500.000 Euro oder darüber?
- Die Daten zum Stand der Durchführung und zum Fortschreiten der durchgeführten Zahlungen werden kumuliert und viermonatlich (wenn es sich um Verträge mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr handelt) oder halbjährlich (im Falle von mehrjährigen Aufträgen) gemeldet (Feld „Gesamtbetrag der durchgeführten Arbeiten, Lieferungen, Dienstleistungen“). Im Feld „Ausstellungsdatum Baufortschritt“ ist das Ende des Zeitraumes auf den sich die Daten beziehen einzutragen. Der Beginn des ersten Bezugszeitraumes stimmt mit dem Datum des Ausführungsbeginns (Formblatt „Auftragsbeginn“) überein.
- Datum: 31.8.2011
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Wie wird das Formblatt „Weitervergabe“ ausgefüllt, wenn die Weitervergabe eine Bietergemeinschaft, bestehend aus vier Unternehmen, betrifft?
- Mit der Bestimmung Nr. 15/2001 hat die Aufsichtsbehörde geklärt, dass es nicht verboten ist, dass eine Bietergemeinschaft eine Weitervergabe übernimmt. In diesem Fall müssen die Subunternehmen die Voraussetzungen in Bezug auf die Kategorie und Klassifizierung besitzen und die zeitweilige Bietergemeinschaft muss gegründet sein, bevor die Anfrage auf Genehmigung der Weitervergabe gestellt wird.
Im Formblatt ist das federführende Unternehmen einzutragen.
- Datum: 31.8.2011
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Sind die Formblätter der Beobachtungsstelle auch für Verträge auszufüllen, welche unter die sog. "contratti esclusi" fallen?
- Die Formblätter sind für die Verträge von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen des ordentlichen und des Sonderbereiches zu übermitteln, welche einen Betrag von über 150.000 Euro aufweisen und unter die Artikel 19, 20, 21, 22, 23, 24 oder 26 des gesetzesvertretenden Dekretes des 12. April 2006, Nr. 163 fallen und der Zuschlag oder die Vergabe ab 01. Jänner 2011 zugesprochen wurde.
- Datum: 9.6.2011
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Öffnet das System bei einer Richtigstellung nur das betreffende Formblatt?
- Wenn Sie Richtigstellungen bei den Basisdaten/Informationen machen, öffnen sich alle übermittelten Formblätter und Sie müssen diese wieder übermitteln. Deswegen ist es wichtig bevor Sie die Formblätter ausfüllen, genau zu kontrollieren ob Sie die Basisdaten korrekt eingegeben haben.
Richtigstellungen bzw. Ergänzungen bei den Formblättern: Wenn Sie z.B. mehrere Unterbrechungen (z.B. 5 Unterbrechungen) eingegeben haben und Sie eine Richtigstellung der Unterbrechung Nr. 3 beantragen bzw. bestätigen, so öffnen sich alle nachfolgenden Unterbrechungen, sowie auch die Formblätter Stand der Durchführung, Wiederaufnahme, Fristverlängerung, Änderungen usw., welche nach dem Datum der richtig gestellten Unterbrechung liegen. Sie müssen dann alle geöffneten Formblätter erneut übermitteln. Dasselbe gilt auch für eine eventuelle Ergänzung.
- Datum: 16.7.2010
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Sind die Formblätter auch für Verträge auszufüllen, die in die Sonderbereiche fallen?
- Die Daten zu den öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen in den Sonderbereichen müssen mit Bezug zur Phase des Zuschlags oder der Definition des Verhandlungsverfahrens (Basisdaten, Ausschreibugsbekanntmachung und Zuschlag) mitgeteilt werden.
- Datum: 16.7.2010
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Sind auch für Dienstleistungs- und Lieferungsaufträgen im ordentlichen Bereich die Daten betreffend Stand der Durchführung, Unterbrechungen und Wiederaufnahmen, Fristverlängerungen, Änderungen (Varianten) und Weitervergaben mitzuteilen?
- Für Lieferungs- und Dienstleistungsverträge im ordentlichen Bereich sind die Formblätter zum Stand der Durchführung auszufüllen, wenn der Betrag (Ausschreibungsbetrag inklusive Sicherheitskosten, aber ohne MwSt.) über 500.000 Euro liegt.
Die anderen Ereignisse, welche für die Verträge von Arbeiten zu melden sind, wie Unterbrechungen, Wiederaufnahmen, Fristverlängerungen, Änderungen und Weitervergaben, sind, sofern sie eintreten, auch für Dienstleistungs- und Lieferverträge mitzuteilen.
- Datum: 27.5.2010
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Für Planungswettbewerbe muss der CIG-Kodex eingeholt werden. Der Wettbewerb sieht nicht den Abschluss eines Vertrages, sondern eventuell die Vergabe einer Prämie oder einer Spesenvergütung vor. Müssen die Formblätter der Beobachtungsstelle auch für Planungswettbewerbe ausgefüllt werden?
- Zur Zeit sind für diesen Fall die Formblätter nicht auszufüllen.
- Datum: 27.5.2010
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- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Das System sieht vor, dass beim Zuschlag die Daten des gesetzlichen Vertreters des Zuschlagsempfängers anzugeben sind. Wenn die Person, die das Angebot unterschrieben hat über eine Spezialvollmacht von Seiten des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft erhalten hat, ist dann diese Person anzugeben?
- Es sind die Daten des gesetzlichen Vertreters des Zuschlagsempfängers einzutragen. Es sind also die Daten der Person, die die rechtliche Verantwortung der Gesellschaft innehat einzugeben und nicht die Daten der Person, die von Fall zu Fall beauftragt wird.
- Datum: 13.5.2010
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