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Gleichstellungsrätin
Die Gleichstellungsrätin hat in Südtirol seit 1992 die institutionelle Aufgabe, die Arbeitswelt für Frauen zu verbessern und geschlechtsspezifische Diskriminierung zu bekämpfen. Sie wird von der Landesregierung auf Basis eines Dreiervorschlages des Landesbeirates für Chancengleichheit ernannt.

Gleichstellungsrätin: Dr.in Simone Wasserer
gleichstellungsraetin@provinz.bz.it
Für Terminvereinbarungen: 0471 / 41 85 02
Zuständigkeiten
Die Gleichstellungsrätin
- ist Anlaufstelle für jede Art von direkter oder indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechtes, Rechtsvertreterin von diskriminierten Arbeitnehmerinnen vor Gericht oder bei Arbeitsstreitigkeiten und berechtigt, vor Gericht zu klagen, indem sie Fälle von Diskriminierung beim Arbeitsgericht anzeigt
- schlägt Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt vor
- ist Mitglied der Landesarbeitskommission und des Landesbeirates für Chancengleichheit und vertritt den Aspekt der Chancengleichheit in den Begleitausschüssen von EU-Strukturfondsprogrammen
- begutachtet die Gleichstellungspläne der Landesverwaltung und die periodischen Berichte über die Arbeitssituation von Frauen und Männern in Betrieben mit über 100 Beschäftigten