Das Qualitätszeichen "Qualität Südtirol"
Das Qualitätszeichen „Qualität Südtirol“ steht für geprüfte Qualität bei landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln. Es bürgt für die Herkunft aus Südtirol und für eine Qualität, die deutlich höher ist, als es der gesetzliche Standard vorsieht. Unabhängige und zertifizierte Kontrollstellen prüfen die Einhaltung der Qualitätsvorschriften.
Mit der Einführung des Qualitätszeichens ist Südtirol Vorreiter in ganz Europa. Das Qualitätszeichen ist aus einem Guss mit der Dachmarke Südtirol, sodass ein einheitlicher und synergiekräftiger Auftritt der heimischen Agrarprodukte ermöglicht wird. Den restriktiven Vorgaben des EU-Rechts wurde Rechnung getragen, das Zeichen wurde im Herbst 2005 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier:
Das Qualitätszeichen ist Teil der Südtiroler Strategie zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich. Mit einem eigenen neuen Landesgesetz werden jene Produkte gefördert, die dem Verbraucher ein hohes Qualitätsniveau und eine transparente Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Produkte, die das Qualitätszeichen tragen, oder eine g.g.A. (geschützte geographische Angabe) oder g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), sind Garanten für geprüfte Qualität aus Südtirol.
Grundregeln
Das Land Südtirol fördert den Absatz und die Bewerbung heimischer Lebensmittelerzeugnisse, muss dabei allerdings die Regeln des Gemeinschaftsrechts respektieren. Im Wesentlichen sind es folgende Grundregeln:
- Lebensmittel dürfen Herkunftsangaben (wie „Südtirol“) nur unter bestimmten Voraussetzungen tragen. Dies gilt für Lebensmittel, die direkt oder indirekt öffentlich unterstützt werden. Zur öffentlichen Unterstützung zählt die Förderung jeglicher Art aber auch das Tragen einer öffentlichen Marke wie das „Qualitätszeichen Qualität/Südtirol“ oder die „Dachmarke Südtirol“.
- Bei Erzeugnissen mit einer „ggA“ (geschützten geographischen Angabe) oder „gU“ (geschützte Ursprungsbezeichnung) erkennt die EU an, dass zwischen Herkunft und Qualität ein Zusammenhang besteht, weshalb diese Erzeugnisse die eingetragene Herkunft (aber keine andere) verwenden dürfen: „Südtiroler Speck“ darf „Südtirol“ verwenden.
- Erzeugnisse ohne „ggA“ oder „gU“ dürfen – obwohl bei diesen die EU keinen Zusammenhang zwischen Herkunft und Qualität anerkennt – ebenso auf die Herkunft hinweisen, allerdings muss bei diesen Erzeugnissen die Qualitätsbotschaft im Vordergrund stehen. Für diese Qualitätserzeugnisse wurde das neue Qualitätszeichen „Qualität/Südtirol“ entwickelt. Das Qualitätszeichen darf nur für jene Produkte verwendet werden, die bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen.
- Erzeugnisse, die weder ein Qualitätszeichen noch eine „ggA“ bzw. „gU“ tragen, dürfen im Sinne von Punkt 1 keinen Hinweis auf die Herkunft des Produktes enthalten.
- Bei Erzeugnissen, die das Qualitätszeichen tragen, muss die Qualitätsbotschaft immer übergeordnet sein. Der Hinweis auf den Ursprung darf nicht den eigentlichen Grund darstellen, warum der Verbraucher zum Kauf des Produktes animiert wird. Der Ursprungshinweis muss also eine untergeordnete Werbebotschaft darstellen. Deswegen erfolgt der Hinweis auf den Ursprung bzw. die Herkunft bei diesen Erzeugnissen grundsätzlich ausschließlich über das Qualitätszeichen. Einzige Ausnahme kann sein, wenn der Aspekt der „geprüften Qualität“ durch andere Elemente deutlich in den Vordergrund gerückt wird: dadurch würden sich neue Spielräume für die Kommunikation der Herkunft eröffnen. Um zu bewerten, ob die Qualitätsbotschaft übergeordnet ist, muss auf die Gesamtbedeutung von Text und/oder Symbolen (einschließlich Bildern und Darstellungen) geachtet werden. Dies gilt für Werbeanzeigen und TV-Spots genau so wie für Verpackungen.
- Werbemaßnahmen zugunsten einzelner Unternehmer/Hersteller dürfen weder direkt noch indirekt gefördert werden. Ebenso dürfen bei öffentlich geförderten Werbemaßnahmen auch keine bestimmte Unternehmen oder deren Produkte genannt werden. So zum Beispiel darf in einer Werbeanzeige, die öffentlich gefördert ist, kein Hinweis auf einen bestimmten Unternehmer oder dessen Produkt stehen.
Insgesamt gehören heute elf Produktgruppen zu den Qualitätsnahrungsmitteln:
- » Beeren
- » Brot, Apfelstrudel und Zelten
- » Gemüse
- » Grappa
- » Kräuter und Gewürze
- » Honig
- » Milch und Milchprodukte
- » Obstprodukte (Apfelsaft, Fruchtsaft und -nektar, Trockenfrüchte)
- » Südtiroler Apfel ggA
- » Südtiroler Speck ggA
- » Südtiroler Wein DOC
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