Chemische Analysen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Kosmetikprodukten für Private
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Labor für Lebensmittelanalysen der Landesagentur für Umwelt bietet als Dienstleistung die chemische Analyse von Lebensmitteln, Futtermitteln und Kosmetikprodukten an.
Die Umweltagentur verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem nach der NORM ISO/IEC 17025 und ist ACCREDIA akkreditiert .
Aufgrund der Verschiedenheit der Produkte, der hohen Anzahl möglicher Analysen und den demnach sehr unterschiedlichen Kosten, ist es unvermeidbar vor der Abgabe der Proben das Labor zu kontaktieren.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Bei der Abgabe des Musters muss ein Formular ausgefüllt werden, welches das Labor bei der Probenannahme in der Amba Alagi Str. 5 - 39100 Bozen (I), im zweiten Stock, zur Verfügung stellt.
Kosten
Der Dienst ist kostenpflichtig laut Beschluss der Landesregierung vom 3. Juni 2002, Nr. 2020 in geltender Fassung (Tabelle).
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Zuständige Einrichtung
29. Landesagentur für Umwelt
Zuständige Verwaltungseinheit
29.7. Labor für Lebensmittelanalysen
Adresse
Amba-Alagi-Straße 5, 39100 Bozen
Telefon
0471-417120
Fax
0471 41 71 79
PEC
Website
http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Anmerkung:
Für die Entnehmer der Dienste für Hygiene, der tierartzlichen Dienste, Lieferanten und NAS - Montag - Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.15 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Formulare und Anlagen
Antragsformular chemische Analysen von Lebensmitteln, Kosmetika, Futtermitteln, Verschiedenes | Formulare |
ACCREDIA Zertifikat | Anlagen
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Labortarife: Beschluss der Landesregierung vom 3. Juni 2002, Nr. 2020 (Tabellen) | Anlagen
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Labortarife: Beschluss der Landesregierung vom 3. Juni 2002, Nr. 2020(Text) | Anlagen |
Verzeichnis ACCREDIA akkreditierte Prüfverfahren | Anlagen |

