Beiträge für Aus- und Weiterbildung im Bereich Forstwirtschaft und Umwelt
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Forstwirtschaft und Umwelt können Körperschaften und Vereinigungen, die im genannten Bereich tätig sind, einen Beitrag beanspruchen.
Die Höhe des Beitrages beträgt bis zu 50 % der anerkannten Kosten.
Das Gesuch muss an die Landesregierung gerichtet und bei der Abteilung Forstwirtschaft eingereicht werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Antragstellenden müssen Körperschaften oder Vereinigungen sein, welche Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung ihrer Bediensteten und Mitglieder sowie von Waldeigentümern, Forstarbeitern oder Holzfällern durchführen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Organisation und Durchführung von Lehrfahrten, Konferenzen, Tagungen, Ausstellungen, Bildungs-, Werbe- oder Wettkampfveranstaltungen;
- Veröffentlichungen und Studien;
- Herstellung, Ankauf und Miete von Filmdokumentationen und Lehrmaterial;
- Erhebung und Auswertung von statistischen Daten.
Termine
Das Gesuch ist innerhalb 1. April jeden Jahres einzureichen.
Notwendige Dokumente
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- das Gesuch um Gewährung der Beiträge und Beihilfen durch den gesetzlichen Vertreter der Körperschaft oder Vereinigung;
- das Tätigkeitsprogramm für das betreffende Jahr mit Angabe der vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben;
- eine Kopie des Gründungsaktes und der Satzungen, wenn zum ersten Mal angesucht wird, oder wenn Änderungen erfolgt sind.
Für die Flüssigmachung der gewährten Beiträge müssen vorgelegt werden:
- ein Gesuch um Auszahlung;
- Originalbelege der Ausgaben wenigstens im Ausmaß des gewährten Beitrages;
- Erklärung Mehrwertssteuer (abziehbar - nicht abziehbar);
- Erklärung Vorsteuereinbehaltspflicht von 4 %.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, Artikel 54, Absatz 6
- Beschluss der Landesregierung vom 3. November 1997, Nr. 5679
Weitere Informationen
Die Beitragsbegünstigten können sowohl um einen Vorschuss bis zu 50 % des gewährten Beitrages ansuchen. Im Gesuch um Gewährung eines Vorschusses müssen die Gründe angeführt werden, welche die Gewährung rechtfertigten.
Die Begünstigten können um Anzahlungen mit belegten Rechnungen im Verhältnis zu den bereits durchgeführten Tätigkeiten ansuchen.
Zuständige Einrichtung
32. Forstwirtschaft
Zuständige Verwaltungseinheit
32. Forstwirtschaft
Adresse
Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon
0471 415301
Fax
0471 41 53 13
PEC
forstwirtschaft.foreste@pec.prov.bz.it
Website
Formulare und Anlagen
Kriterien für Beiträgen für die Aus- und Weiterbildung von Körperschaften und Vereinigungen im Bereich Forstwirtschaft und Umwelt | Anlagen |

