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Beiträge für Aus- und Weiterbildung im Bereich Forstwirtschaft und Umwelt
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Forstwirtschaft und Umwelt können Körperschaften und Vereinigungen, die im genannten Bereich tätig sind, einen Beitrag beanspruchen.

Die Höhe des Beitrages beträgt bis zu 50 % der anerkannten Kosten.

Das Gesuch muss an die Landesregierung gerichtet und bei der Abteilung Forstwirtschaft eingereicht werden.

Zugangsvoraussetzungen

Die Antragstellenden müssen Körperschaften oder Vereinigungen sein, welche Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung ihrer Bediensteten und Mitglieder sowie von Waldeigentümern, Forstarbeitern oder Holzfällern durchführen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Organisation und Durchführung von Lehrfahrten, Konferenzen, Tagungen, Ausstellungen, Bildungs-, Werbe- oder Wettkampfveranstaltungen;
  • Veröffentlichungen und Studien;
  • Herstellung, Ankauf und Miete von Filmdokumentationen und Lehrmaterial;
  • Erhebung und Auswertung von statistischen Daten.

Termine

Das Gesuch ist innerhalb 1. April jeden Jahres einzureichen.

Notwendige Dokumente

Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: 

  • das Gesuch um Gewährung der Beiträge und Beihilfen durch den gesetzlichen Vertreter der Körperschaft oder Vereinigung;
  • das Tätigkeitsprogramm für das betreffende Jahr mit Angabe der vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben;
  • eine Kopie des Gründungsaktes und der Satzungen, wenn zum ersten Mal angesucht wird, oder wenn Änderungen erfolgt sind.

Für die Flüssigmachung der gewährten Beiträge müssen vorgelegt werden:

  • ein Gesuch um Auszahlung;
  • Originalbelege der Ausgaben wenigstens im Ausmaß des gewährten Beitrages;
  • Erklärung Mehrwertssteuer (abziehbar - nicht abziehbar);
  • Erklärung Vorsteuereinbehaltspflicht von 4 %.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Weitere Informationen

Die Beitragsbegünstigten können sowohl um einen Vorschuss bis zu 50 % des gewährten Beitrages ansuchen. Im Gesuch um Gewährung eines Vorschusses müssen die Gründe angeführt werden, welche die Gewährung rechtfertigten.

Die Begünstigten können um Anzahlungen mit belegten Rechnungen im Verhältnis zu den bereits durchgeführten Tätigkeiten ansuchen.

Zuständige Einrichtung

32. Forstwirtschaft
32. Forstwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

32. Forstwirtschaft

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 415301

Fax

0471 41 53 13

E-Mail

forest@provinz.bz.it

PEC

forstwirtschaft.foreste@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/forst/

(Letzte Aktualisierung: 07.05.2013)