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Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten in Südtirol
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“, in geltender Fassung, kann die Autonome Provinz Bozen Ausbildungsnachweise, die im In- oder Ausland erworben worden sind, für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten anerkennen.

Die Anerkennung gilt nur innerhalb Südtirol.

Das Ansuchen wird an die Abteilung Familie und Sozialwesen, Dienststelle für Personalentwicklung, gestellt.

Man ersucht nach Möglichkeit um eine Terminvereinbarung.

Zugangsvoraussetzungen

Ansuchen können Bürger/innen, die Ausbildungsnachweise im Sozialbereich im In- oder Ausland erworben haben, wenn diese Ausbildungen Inhalte haben, die mit der von der Landesverwaltung durchgeführten Ausbildungen für Sozialberufe vergleichbar sind und wenigstens die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer aufweisen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  1. Ansuchen um Anerkennung 
  2. beglaubigte Kopie des Ausbildungsnachweises oder Ersatzerklärung;
  3. effektiv bestandene Ausbildungsinhalte, d.h. einzelne Fächer mit der vorgesehenen Stundenzahl (Theorie und Praktikum) bzw. abgelegte Prüfungen, ausgestellt von der entsprechenden Ausbildungsstätte oder Ersatzerklärung;
  4. Lebenslauf mit Angabe der Berufserfahrung;
  5. Bei Studientitel, die in einem Nicht-EU-Land erworben wurden: Wertigkeitserklärung, ausgestellt von der zuständigen Behörde (italienische Botschaft, Konsulat), sowie amtliche Übersetzung ins Italienische des Ausbildungsnachweises und des Studienprogramms.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Artikel 9 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13: „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“, in geltender Fassung.

Zuständige Einrichtung

24. Familie und Sozialwesen
24. Familie und Sozialwesen

Zuständige Verwaltungseinheit

24.0.1. Dienststelle für Personalentwicklung

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 82 24 Dr. Melanie Donà (melanie.dona@provinz.bz.it)

Fax

0471 41 82 29

E-Mail

dienstfuerpersonalentwicklung@provinz.bz.it

PEC

dfpers.sspers@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/sozialwesen

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 29.03.2013)