Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten in Südtirol
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“, in geltender Fassung, kann die Autonome Provinz Bozen Ausbildungsnachweise, die im In- oder Ausland erworben worden sind, für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten anerkennen.
Die Anerkennung gilt nur innerhalb Südtirol.
Das Ansuchen wird an die Abteilung Familie und Sozialwesen, Dienststelle für Personalentwicklung, gestellt.
Man ersucht nach Möglichkeit um eine Terminvereinbarung.
Zugangsvoraussetzungen
Ansuchen können Bürger/innen, die Ausbildungsnachweise im Sozialbereich im In- oder Ausland erworben haben, wenn diese Ausbildungen Inhalte haben, die mit der von der Landesverwaltung durchgeführten Ausbildungen für Sozialberufe vergleichbar sind und wenigstens die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer aufweisen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Ansuchen um Anerkennung
- beglaubigte Kopie des Ausbildungsnachweises oder Ersatzerklärung;
- effektiv bestandene Ausbildungsinhalte, d.h. einzelne Fächer mit der vorgesehenen Stundenzahl (Theorie und Praktikum) bzw. abgelegte Prüfungen, ausgestellt von der entsprechenden Ausbildungsstätte oder Ersatzerklärung;
- Lebenslauf mit Angabe der Berufserfahrung;
- Bei Studientitel, die in einem Nicht-EU-Land erworben wurden: Wertigkeitserklärung, ausgestellt von der zuständigen Behörde (italienische Botschaft, Konsulat), sowie amtliche Übersetzung ins Italienische des Ausbildungsnachweises und des Studienprogramms.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Artikel 9 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13: „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“, in geltender Fassung.
Zuständige Einrichtung
24. Familie und Sozialwesen
Zuständige Verwaltungseinheit
24.0.1. Dienststelle für Personalentwicklung
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 82 24 Dr. Melanie Donà (melanie.dona@provinz.bz.it)
Fax
0471 41 82 29
dienstfuerpersonalentwicklung@provinz.bz.it
PEC
Website
http://www.provinz.bz.it/sozialwesen
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Ansuchen um Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten | Formulare |
Ersatzerklärung anstelle der Ausbildungsnachweise und/oder der abgelegten Prüfungenfür Bürger/innen die Ihren Studientitel in einem EU-Land erworben haben | Formulare |

