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Beitrag für die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Sozialbereich
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Das Land kann Privatpersonen oder öffentlichen und privaten Körperschaften einen Beitrag gewähren für die Durchführung von Studien und Untersuchungen im Sozialbereich.

Zugangsvoraussetzungen

Beitragsberechtigt sind in Südtirol ansässige Personen, öffentliche und private Körperschaften, welche ihren Dienstsitz in Südtirol haben und wissenschaftliche Untersuchungen im Sozialbereich durchführen.

Im Detail siehe Artikel 20 bis "Gewährung von Beiträgen" des Landesgesetzes vom 13. April 1991 Nr. 13 "Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen" in geltender Fassung.

Termine

Das Ansuchen für Studien und Untersuchungen muss innerhalb 28. Februar jeden Jahres dem zuständigen Amt vorgelegt werden.

Die Ansuchen sind beim zuständigen Amt einzureichen:

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist das unten angeführte Formular  zu verwenden:

Kosten

Stempelmarke zu Euro 14,62 auf dem Antrag.

Davon befreit sind öffentliche Körperschaften, ONLUS und jene, die im Volontariatsregister eingetragen sind.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

24. Familie und Sozialwesen
24. Familie und Sozialwesen

Zuständige Verwaltungseinheit

24. Familie und Sozialwesen

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 82 00
0471 41 82 01

Fax

0471 41 82 19

E-Mail

sozialwesen@provinz.bz.it

PEC

sozialwesen.politichesociali@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/sozialwesen/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr 

(Letzte Aktualisierung: 18.04.2013)