Beitrag für die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Sozialbereich
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land kann Privatpersonen oder öffentlichen und privaten Körperschaften einen Beitrag gewähren für die Durchführung von Studien und Untersuchungen im Sozialbereich.
Zugangsvoraussetzungen
Beitragsberechtigt sind in Südtirol ansässige Personen, öffentliche und private Körperschaften, welche ihren Dienstsitz in Südtirol haben und wissenschaftliche Untersuchungen im Sozialbereich durchführen.
Im Detail siehe Artikel 20 bis "Gewährung von Beiträgen" des Landesgesetzes vom 13. April 1991 Nr. 13 "Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen" in geltender Fassung.
Termine
Das Ansuchen für Studien und Untersuchungen muss innerhalb 28. Februar jeden Jahres dem zuständigen Amt vorgelegt werden.
Die Ansuchen sind beim zuständigen Amt einzureichen:
- Amt für Familie, Frau und Jugend für Studien und Untersuchungen im Bereich Minderjährige, Familie und Sozialdevianz;
- Amt für Senioren und Sozialsprengel für Studien und Untersuchungen im Bereich Senioren und Gesundheitssprengeln und Dienste;
- Amt für Menschen mit Behinderungen für Studien und Untersuchungen im Bereich der Menschen mit besonderen Fähigkeiten.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist das unten angeführte Formular zu verwenden:
Kosten
Stempelmarke zu Euro 14,62 auf dem Antrag.
Davon befreit sind öffentliche Körperschaften, ONLUS und jene, die im Volontariatsregister eingetragen sind.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Artikel 20 bis des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 "Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen" in geltender Fassung.
- Beschluss der Landesregierung vom 14. Januar 2013, Nr. 58 "Kriterien und Modalitäten zur Beitragsgewährung"
- Abteilung 24 - Rundschreiben 2013 Beiträge
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
24. Familie und Sozialwesen
Zuständige Verwaltungseinheit
24. Familie und Sozialwesen
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 82 00
0471 41 82 01
Fax
0471 41 82 19
PEC
sozialwesen.politichesociali@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/sozialwesen/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Antrag für Beitrag für Studien, Untersuchungen und Erhebungen im Bereich Soziales2013 | Formulare |
ABTEILUNG 24 - RUNDSCHREIBEN BEITRÄGE Art 20bis JAHR 2013 | Anlagen |

