Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung zur Wasserableitung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gemäß Artikel 38 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002 nr. 8 ist der Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung der Abwasserleitung einzureichen, und zwar bei der zuständigen Gemeinde für die Bauten laut Anlage M und für die übrigen Anlagen bei dem Amt für Gewässerschutz der Landesagentur für Umwelt.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme der Ableitungen betreffend die Bauten, welche gemäß Artikel 39 des obengenanten Gesetzes genehmigt wurden, ist der Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung einzureichen, und zwar bei der zuständigen Gemeinde für die Bauten laut Anlage M und bei dem Amt für Gewässerchutz der Landesagentur für Umwelt für die übrigen Anlagen.
Notwendige Dokumente
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 14,62 € beizulegen mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltungen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 18.06.2002, Nr. 8
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
29. Landesagentur für Umwelt
Zuständige Verwaltungseinheit
29.4. Amt für Gewässerschutz
Adresse
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 18 61
0471 41 18 62
Fax
0471 41 18 79
PEC
gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Formulare und Anlagen
Wasserableitung - Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung zur Ableitung | Formulare |
Abwasserleitung - Anlage M | Anlagen
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