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Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung zur Wasserableitung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Gemäß Artikel 38 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002 nr. 8 ist der Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung der Abwasserleitung einzureichen, und zwar bei der zuständigen Gemeinde für die Bauten laut Anlage M und für die übrigen Anlagen bei dem Amt für Gewässerschutz der Landesagentur für Umwelt.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme der Ableitungen betreffend die Bauten, welche gemäß Artikel 39 des obengenanten Gesetzes genehmigt wurden, ist der Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung einzureichen, und zwar bei der zuständigen Gemeinde für die Bauten laut Anlage M und bei dem Amt für Gewässerchutz der Landesagentur für Umwelt  für die übrigen Anlagen.

Notwendige Dokumente

Antragsformular »

Kosten

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 14,62 € beizulegen mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltungen.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 18.06.2002, Nr. 8

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

29. Landesagentur für Umwelt
29. Landesagentur für Umwelt

Zuständige Verwaltungseinheit

29.4. Amt für Gewässerschutz

Adresse

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 18 61
0471 41 18 62

Fax

0471 41 18 79

E-Mail

gewaesserschutz@provinz.bz.it

PEC

gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 15.04.2013)