Finanzierung von Schulbauten der Gemeinden
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Mit dem Landesgesetz vom 21. Juli 1977, Nr. 21, werden gemeindliche und zwischengemeindliche Schulbauvorhaben finanziert. Weiters sind durch dieses Landesgesetz finanzierbar: der Ankauf von Liegenschaften für Neubauten oder Zubauten, die Kosten für Projektierung und Bauleitung, die Preisrevision, die Mehrkosten infolge von Bewerbungaufschlägen und die Zinsen, welche durch Kassabevorschussungen und durch kurz- oder mittelfristige Darlehen anfallen. Es können max. 90 Prozent der von der Schulbaukommission festgelegten Standardkosten finanziert werden. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden durch die jeweiligen Abkommen zur Gemeindefinanzierung bestimmt. Die Vergabe und Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den Vorgaben dieses Gesetzes bzw. nach den einschlägigen Landesgesetzen.
Zugangsvoraussetzungen
Es werden der Ankauf von Liegenschaften für Neubauten oder Zubauten, die Kosten für Projektierung und Bauleitung, die Preisrevision, die Mehrkosten infolge von Bewerbungaufschlägen und die Zinsen, welche durch Kassabevorschussungen und durch kurz- oder mittelfristige Darlehen anfallen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Schulbauten - Antrag um Aufnahme ins Hauptprogramm (PDF oder WORD)
Schulbauten - Antrag um Beitrag mit Finanzierungsplan (PDF oder WORD)
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 21. Juli 1977, Nr. 21
Zuständige Einrichtung
7. Örtliche Körperschaften
Zuständige Verwaltungseinheit
7.3. Amt für die Förderung öffentlicher Bauarbeiten
Adresse
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 11 40
0471 41 11 42
Fax
0471 41 11 49
foerderung.bauarbeiten@provinz.bz.it
PEC
foerderungbauarbeiten.promozioneopere@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/oertliche-koerperschaften/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: Von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Schulbauten - Antrag um Aufnahme ins Hauptprogramm | Formulare
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Schulbauten - Antrag um Beitrag mit Finanzierungsplan | Formulare
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