Rangordnungen in Südtirol - Personal des Allgemeinen Stellenplanes der Landesverwaltung und der Schulverwaltung - Rangordnungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für Stellen, welche befristet besetzt werden sollen, weil Personal abwesend ist oder gekündigt hat, werden Rangordnungen (Wartelisten) erstellt.
In vielen Fällen kann die Rangordnung dazu benutzt werden, die Bewerber/innen vor dem Einstieg einer Prüfung (Eignung) zu unterziehen. In diesen Fällen spricht man von Auswahlverfahren und diese Eignung kann zu einer unbefristeten Einstellung führen.
Zugangsvoraussetzungen
Ansuchen können jene Bewerber welche im Besitz der folgenden Voraussetzungen sind.
Termine
Das Gesuch ist jeweils innerhalb 15. Jänner, 15. Mai, 15. September (jeweils bis spätestens 12:00 Uhr) eines jeden Jahres einzureichen oder innerhalb der genannten Daten eingeschrieben abzuschicken. Entscheidend ist in diesem Fall der Datumstempel des Annahmepostamtes.
Notwendige Dokumente
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Gesuch
- Erklärung über die Berufserfahrung
- Lebenslauf
- Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Beschluss der L.R. Nr. 4567 vom 9.12.2002
Zuständige Einrichtung
4. Personal
Zuständige Verwaltungseinheit
4.1. Amt für Personalaufnahme
Adresse
Landhaus 8, Rittner Straße 13, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 22 44 Infopoint
Fax
0471 41 24 97
personalaufnahme@provinz.bz.it
PEC
personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/personal/
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr - 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Rangordnungen - Ansuchen | Formulare
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Rangordnungen - Kriterien | Formulare
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Rangordnungen - Zugangsvoraussetzungen | Formulare |

