Kulturelle Investitionen für die deutsche Sprachgruppe
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Beiträge können gewährt werden für:
- Einrichtung und Instandsetzung von Räumen, die für kulturelle Tätigkeiten bestimmt sind
- Ankauf von audiovisuellen Mitteln, Datenverarbeitunggeräten sowie anderen technischen Geräten, die für die Durchfühung der institutionellen Aufgaben und Tätigkeiten notwendig sind
- Ankauf, Renovierung bzw. Reparatur von Musikinstrumenten, Trachten, Bühnenstrukturen, didaktischen Materialien, Notenmaterial und Fachliteratur
- Investitionen, die mit Tradition und Brauchtum zusammenhängen, mit Ausnahme von Waffen
Zugangsvoraussetzungen
Vereine, öffentliche Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften und Komitees mit Sitz in Südtirol, die ihre Tätigkeit gemäß Satzung ausschließlich oder vorwiegend im kulturellen Bereich ausüben.
Die Förderhöhe beträgt höchstens 80 % der anerkannten Kosten.
Termine
jederzeit
Notwendige Dokumente
Der vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Förderantrag (siehe weiter unten Anlagen) muss mit folgenden Anlagen im Amt für Kultur eingereicht werden:
- detaillierte Kostenvoranschläge
- Finanzierungsplan (siehe dazu Formblatt 14.1/1 bei den Anlagen)
- Statut bei Erstansuchen bzw. Änderungen des Statuts
Kosten
Kostenlos für Vereine, die im Verzeichnis der ehrenamtlich Tätigen eingetragen sind, für alle anderen Stempelmarke zu 14,62 € auf dem Förderantrag
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz Nr. 7 vom 29. Oktober 1958 und Beschluss der Landesregierung vom 11. Juli 2005, Nr. 2509 "Kriterien zur Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen für die deutsche Sprachgruppe"
Weitere Informationen
bei Sachbearbeiterin Priska Großgasteiger Tel. 0471 41 33 63
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
14. Deutsche Kultur
Zuständige Verwaltungseinheit
14.1. Amt für Kultur
Adresse
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 33 63
Fax
0471 41 33 49
Website
http://www.provinz.bz.it/kulturabteilung/kultur/260.asp
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Rundschreiben kulturelle Tätigkeiten und Investitionen 2013 | Formulare |
Antrag kulturelle Investitionen | Formulare |
Antrag um Auszahlung Kultur | Formulare
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