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Kulturelle Investitionen für die deutsche Sprachgruppe
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Beiträge können gewährt werden für:

- Einrichtung und Instandsetzung von Räumen, die für kulturelle Tätigkeiten bestimmt sind

- Ankauf von audiovisuellen Mitteln, Datenverarbeitunggeräten sowie anderen technischen Geräten, die für die Durchfühung der institutionellen Aufgaben und Tätigkeiten notwendig sind

- Ankauf, Renovierung bzw. Reparatur von Musikinstrumenten, Trachten, Bühnenstrukturen, didaktischen Materialien, Notenmaterial und Fachliteratur

- Investitionen, die mit Tradition und Brauchtum zusammenhängen, mit Ausnahme von Waffen

Zugangsvoraussetzungen

Vereine, öffentliche Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften und Komitees mit Sitz in Südtirol, die ihre Tätigkeit gemäß Satzung ausschließlich oder vorwiegend im kulturellen Bereich ausüben.

Die Förderhöhe beträgt höchstens 80 % der anerkannten Kosten.

Termine

jederzeit

Notwendige Dokumente

Der vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Förderantrag (siehe weiter unten Anlagen) muss mit folgenden Anlagen im Amt für Kultur eingereicht werden:

  1. detaillierte Kostenvoranschläge  
  2. Finanzierungsplan (siehe dazu Formblatt 14.1/1 bei den Anlagen)
  3. Statut bei Erstansuchen bzw. Änderungen des Statuts

Kosten

Kostenlos für Vereine, die im Verzeichnis der ehrenamtlich Tätigen  eingetragen sind, für alle anderen Stempelmarke zu 14,62 € auf dem Förderantrag

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz Nr. 7 vom 29. Oktober 1958 und Beschluss der Landesregierung vom 11. Juli 2005, Nr. 2509 "Kriterien zur Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen für die deutsche Sprachgruppe"

Weitere Informationen

bei Sachbearbeiterin Priska Großgasteiger Tel. 0471 41 33 63

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

14. Deutsche Kultur
14. Deutsche Kultur

Zuständige Verwaltungseinheit

14.1. Amt für Kultur

Adresse

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 33 63

Fax

0471 41 33 49

E-Mail

kultur@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/kulturabteilung/kultur/260.asp

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 19.12.2011)