Wohnen Kauf oder Neubau der Erstwohnung - Voraussetzungen der Wohnung um eine Förderung zu erhalten und Onlineberechnung der Konventionalfläche und des Konventionalwertes
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt Förderungen für den Kauf und Bau von Wohnungen für den Grundwohnbedarf.
Das Ausmaß der Wohnbauförderung hängt auch von den Merkmalen der Wohnung ab, von der Konventionalfläche und vom Konventionalwert der Wohnung.
Gegenstand von Wohnbauförderungen des Landes für den Kauf von Wohnungen für den Grundwohnbedarf können nur Wohnungen sein, die die Merkmale einer Volkswohnung haben. Überfüllte Wohnungen werden nicht gefördert.
Im Falle, dass eine sanierungsbedürftige Wohnung gekauft wird, welche seit mindestens 25 Jahren besteht, kann gleichzeitig oder darauf folgend um eine Zusatzförderung für die Wiedergewinnung dieser Wohnung angesucht werden. Diese Förderung kann nur in Form eines einmaligen Schenkungsbeitrages gewährt werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Arbeiten für die Wiedergewinnung erst 30 Tage nach der Einreichung des Gesuches und nach einem Augenschein von Seiten der Abteilung Wohnungsbau beginnen können.
Weitere Informationen zur Wiedergewinnung finden Sie im dafür bestimmten Dienst.
Konventionalfläche einer Wohnung
Berechnung der Konventionalfläche
Um die Förderung berechnen zu können, ist es ausschlaggebend die Konventionalfläche beziehungsweise die laut Gesetzesbestimmung zu finanzierende Fläche, zu errechnen. Die Konventionalfläche einer Wohnung wird folgendermaßen berechnet:
a) die um 25 Prozent erhöhte Wohnfläche der Wohnung;
b) 25 Prozent der Fläche der Balkone;
c) 50 Prozent der Fläche der Loggia und der nicht beheizbaren Wintergärten;
d) 30 Prozent der Keller;
e) 60 Prozent der Fläche der Garagen;
f) 30 Prozent der Fläche der offenen Autoabstellplätze;
g) 25 Prozent der Fläche der offenen Laubengänge im Erdgeschoß;
h) 15 Prozent der Fläche der Terrassen, die zur ausschließlichen Verfügung der Wohnung steht;
i) 30 Prozent der Fläche des Dachbodens, der nicht die Merkmale aufweist, um im Sinne der Hygienebestimmungen als Wohnraum genutzt werden zu können, und zwar für jenen Teil, der eine lichte Höhe von mehr als 1,50 m aufweist;
Räume im Dachgeschoss und im Kellergeschoss gelten als Wohnräume, wenn sie laut den Hygienebestimmungen die Mindestmerkmale besitzen, um als Wohnräume genutzt werden zu können.
Im Falle von Kondominien werden zum gemeinsamen Gebrauch bestimmte Flächen nicht zur Konventionalfläche der einzelnen Wohnungen dazugezählt.
Der Konventionalwert
Der Konventionalwert einer Wohnung ergibt sich aus den gesetzlichen Baukosten je Quadratmeter multipliziert mit der Konventionalfläche. Der so berechnete Betrag wird um den Anteil der Baugrundkosten im Ausmaß von 30 Prozent erhöht. Der Anteil der Erschließungskosten wird in dem von den jeweiligen Gemeindeverordnungen festgesetzten Ausmaß anerkannt (zwischen 5% und 10% der Baukosten).
Die Wohnfläche
Die Wohnfläche einer Wohnung ist deshalb von hoher Bedeutung, weil sie einerseits als Kontrolle der Wohnungsgröße im Verhältnis zur Anzahl der Familienmitglieder und andererseits als Berechnungsgrundlage der Konventionalfläche dient.
Die Wohnfläche einer Wohnung entspricht der begehbaren Fläche und ergibt sich aus der Gesamtfläche der Wohnung abzüglich der Außenmauern und Trennwände, Türschwellen, Fensternischen und Treppenaufgänge samt Zwischenpodesten. Ausgleichstufen bis zu drei Steigungen zählen nicht als Treppen.
Merkmale einer Volkswohnung:
Als Volkswohnung muss eine Wohnung folgende Voraussetzungen haben:
- Mindestens einen und nicht mehr als fünf Wohnräume außer den Nebenräumen (Küche, Bad, Toilette, Abstellraum und Eingang) haben.
- Eine eigene abgeschlossene Wohnung mit unabhängigem Zugang bilden.
- Den Verordnungen über Hygiene und Bauwesen entsprechen.
- Eine Wohnfläche haben, die nicht kleiner als 28m2 und nicht größer als 110m2 ist (Wohnungen, die vor Inkrafttreten des Landesgesetzes vom 25.11.1978, Nr. 52 (30.12.1978) gebaut wurden, können eine Wohnfläche von höchstens 130 m2 haben).
- Ist die Fläche der Wohnung größer als 70m2, so darf die Summe der Nebenflächen (Garagen, Keller, Loggien und Veranda) nicht größer als die Wohnung selbst sein.
Die Mindestfläche der Wohnung ist von der Zusammensetzung der Familie abhängig:
|
Personen |
Mindestfläche |
Höchstfläche |
|
1 Person |
28m2 |
110 m2 |
|
2 Personen |
38 m2 |
110 m2 |
|
3 Personen |
48 m2 |
110 m2 |
|
4 Personen |
58 m2 |
110 m2 |
|
5 Personen |
68 m2 |
110 m2 |
|
6 Personen |
78 m2 |
125 m2 |
Für Familien mit mehr als 5 Mitgliedern kann die Wohnfläche um 15 m2 für jede zusätzliche Person erhöht werden.
Zusätzlich zur Wohnung, die Gegenstand der Wohnbauförderung ist, kann der Gesuchsteller eine weiter abgeschlossene Wohnung mit unabhängigem Zugang errichten, die jedenfalls nicht grösser sein darf als 50% der bewohnbaren Nutzfläche der Hauptwohnung.
Diese Wohnung muß gemäß Artikel 79 des Landesraumordnungsgesetzes konventioniert werden.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Weiter Informationen finden Sie in den folgenden Gesetzesbestimmungen:
Art. 41, Absatz 1, 2, und 3 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13.
Art. 2 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42.
Art. 127 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13.
Weitere Informationen
Zur Onlineberechnung der Konventionalfläche und des Konventionalwertes geht es hier.
Zuständige Einrichtung
25. Wohnungsbau
Zuständige Verwaltungseinheit
25. Wohnungsbau
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 87 00
0471 41 87 01
Fax
0471 41 87 09
PEC
wohnungsbau.ediliziaabitativa@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Außenstelle Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Formulare und Anlagen
Online Berechnung der Konventionalfläche, des Konventionalwertes und des Landesmietzinses.Auf dieser Seite können Sie die Konventionalfläche, den Konventionalwert und den Landesmietzins Ihrer Wohnung berechnen. | Besuchen Sie unseren Online-Dienst |
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