Wohnen Kauf oder Neubau der Erstwohnung - Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Vereine für die Bekanntmachung der Gesätze über den sozialen, geförderten und konventionierten Wohnbau
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Beiträge werden jenen Körperschaften und Vereinen gewährt, die satzungsmäßig folgende Ziele verfolgen:
- die Bekanntmachung der Gesetze über den sozialen, geförderten und konventionierten Wohnbau, um den Bürgern den Erwerb einer angemessenen Wohnung zu erleichtern;
- die Finanzierung von Studien, Forschungen und Tagungen auf dem Sachgebiet des öffentlichen geförderten Wohnbaues.
Hier findet man die Richtlinien für die Anwendung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13: „Gewährung von Beiträgen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe M)“.
Zugangsvoraussetzungen
Siehe die Kriterien
Termine
Siehe die Kriterien
Notwendige Dokumente
Siehe die Kriterien
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 – Wohnbauförderungsgesetz
Zuständige Einrichtung
25. Wohnungsbau
Zuständige Verwaltungseinheit
25.1. Amt für Wohnbauprogrammierung
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 / 41 87 24 (Gabriella Filippi)
Fax
0471 41 87 39
wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Außenstelle Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Formulare und Anlagen
Kriterien Buchst. M) L.G. 13/98 | Anlagen |

