Sozialbindung - Ermächtigung zur Abwesenheit von mehr als 3 Monaten von der geförderten Wohnung - Antrag
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Falls der Förderungsempfänger beabsichtigt, die geförderte Wohnung für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten zu verlassen (z. B. im Falle der Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwerwiegender Gründe familiärer oder beruflicher Art), muss er dafür eine Ermächtigung einholen.
Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Wohnungsbau ausgestellt.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Ansuchen mit Stempelmarke zu 14,62 €
Unterlagen, welche die angegebene Begründung belegen, z.B. Arbeitsvertrag, Erklärung des Arbeitgebers, ärztliche Bestätigung, Trennungsurteil, u.s.w.
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 – Wohnbauförderungsgesetz
Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42 - 1. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 - Wohnbauförderungsgesetz
Zuständige Einrichtung
25. Wohnungsbau
Zuständige Verwaltungseinheit
25.1. Amt für Wohnbauprogrammierung
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 / 41 87 23 (Oscar Insam)
Fax
0471 41 87 39
wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Außenstelle Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Formulare und Anlagen
Ermächtigung zur Abwesenheit von mehr als 3 Monaten von der geförderten Wohnung | Formulare |

