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Sozialbindung - Ermächtigung zur Abwesenheit von mehr als 3 Monaten von der geförderten Wohnung - Antrag
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Falls der Förderungsempfänger beabsichtigt, die geförderte Wohnung für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten zu verlassen (z. B. im Falle der Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwerwiegender Gründe familiärer oder beruflicher Art), muss er dafür eine Ermächtigung einholen.

Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Wohnungsbau ausgestellt.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Ansuchen mit Stempelmarke zu 14,62 €

Unterlagen, welche die angegebene Begründung belegen, z.B. Arbeitsvertrag, Erklärung des Arbeitgebers, ärztliche Bestätigung, Trennungsurteil, u.s.w.

Kosten

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 – Wohnbauförderungsgesetz

Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42 - 1. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 - Wohnbauförderungsgesetz

Zuständige Einrichtung

25. Wohnungsbau
25. Wohnungsbau

Zuständige Verwaltungseinheit

25.1. Amt für Wohnbauprogrammierung

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 / 41 87 23 (Oscar Insam)

Fax

0471 41 87 39

E-Mail

wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/

Parteienverkehr:

Haupsitz Bozen:

Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1

(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr

Außenstelle Brixen:

Regensburger Allee 18 (Villa Adele)

Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Bruneck:

Kapuzinerplatz 3

Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Meran:

Esplanade, Sandplatz 10

Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Schlanders:

Schlandersburgstraße 6

Jeden ersten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 14.09.2011)