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Techniker im Bereich Akustik - Eintragung in das Landesverzeichnis
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Das Verzeichnis der befähigten Techniker im Bereich Lärmschutz wird vom Amt für Luft und Lärm der Autonomen Provinz Bozen geführt.
Der befähigte Techniker im Bereich Lärmschutz ist die zuständige Berufsfigur, um Messungen durchzuführen, um die Befolgung der durch die geltenden Gesetze festgelegten Werte zu überprüfen, um Sanierungspläne zur Lärmminderung auszuarbeiten und um Kontrollen durchzuführen.

Interessierte Personen, welche im Besitz der geeigneten Voraussetzungen sind, können ein Gesuch für die Eintragung in das Verzeichnis beim  Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt einreichen. Eine Prüfungskommission begutachtet das Gesuch.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Eintragung in das Landesverzeichnis der befähigten Techniker in Akustik ist der Besitz einer der folgenden Studientitel und eine entsprechende Berufserfahrung:

  • Universitätsdiplome oder Doktorate naturwissenschaftlicher Richtung, Doktorat in Ingenieurwesen, Doktorat in Architektur und nicht nur gelegentlicher Tätigkeiten im Bereich der Umweltakustik für 2 Jahre (Durchführung von 2 anspruchsvollen Projekten oder 5 einfachen Projekten.)
  • Diplom einer technischen Oberschule oder des Realgymnasiums und nicht nur gelegentlicher Tätigkeiten im Bereich der Umweltakustik für 4 Jahre (Durchführung von 2 anspruchsvollen Projekten oder 5 einfachen Projekten welche in 2 Jahren durchgeführt werden müssen und Ausübung der Tätigkeiten für weitere 2 Jahre.)
  • Öffentliche Angestellte mit Oberschuldiplom bzw. Doktorat:
    Ausübung der Tätigkeit im Bereich der Umweltakustik zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 447/95, also dem 29. Dezember 1995. 
  • Die Tätigkeit des befähigten Technikers kann auch von jenen ausgeübt werden, die - unabhängig vom Studientitel – nachweisen können, dass sie bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. Oktober 1995, Nr. 447 für mindestens 5 Jahre eine nicht nur gelegentliche Tätigkeit im Bereich Umweltakustik ausgeübt haben.

Unter Tätigkeit im Bereich der Umweltakustik versteht man die Ausübung folgender Tätigkeiten:

  • Lärmmessungen im Freien oder in Wohnräumen mit Bewertung bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und eventueller Sanierungsprojekte;
  • Vorschläge für die Einteilung der Lärmzonen;
  • Ausarbeitung von Sanierungsplänen zur Lärmminderung.

Die geforderte Berufserfahrung kann folgendermaßen erworben werden:

  • selbständige Ausübung der Tätigkeit im Bereich Akustik;
  • Zusammenarbeit mit einem bereits eingetragenen Techniker;
  • Ausübung der Tätigkeit bei der öffentlichen Verwaltung.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • ein Berufs-Curriculum, in dem die berufliche Tätigkeit in der Umweltakustik beschrieben ist und eventuelle Veröffentlichungen, Gutachten, technische Berichte und andere zum Nachweis der Durchführung der obgenannten Tätigkeit notwendige Angaben;
  • Kopie des Studientitels;
  • Eigenerklärung zur Dokumentation der Tätigkeit als befähigter Techniker, mit der folgendes erklärt wird:
    - Art der durchgeführten Tätigkeit
    - der Auftraggeber/Nutznießer der Leistung
    - Beginn und Ende der durchgeführten Tätigkeiten.

Kosten

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 14,62 € beizulegen.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Weitere Informationen

Die eingereichten Unterlagen werden von einer mit Beschluss der Landesregierung eingesetzten Prüfungskommission untersucht, welche die Eignung als befähigter Techniker in Akustik anerkennt. Die Namen werden in ein eigenes Verzeichnis eingetragen.

Zuständige Einrichtung

29. Landesagentur für Umwelt
29. Landesagentur für Umwelt

Zuständige Verwaltungseinheit

29.2. Amt für Luft und Lärm

Adresse

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen

Telefon

0471 411820

Fax

0471 41 18 39

E-Mail

all@provinz.bz.it

PEC

luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/

(Letzte Aktualisierung: 03.12.2012)