Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur sekundären Navigation springen

Leistungsstipendien für Studierende
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Zum Online-Dienst Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Leistungsstipendien gehören nicht zur Studienförderung im eigentlichen Sinn. Ihre Vergabe erfolgt unter ausschließlicher Berücksichtigung der Leistung, während die Bestimmungen über die wirtschaftliche Bedürftigkeit keine Anwendung finden.

Aufgrund der unterschiedlichen Notensysteme werden jeweils zwei getrennte Wettbewerbe für Italien und für das Ausland ausgeschrieben. Wie bereits im letzten Jahr wird das Gesamtkontingent von 304 Leistungsstipendien im Verhältnis zur Anzahl der Südtiroler Studierenden aufgeteilt: 88 Leistungsstipendien gehen an Studierende in Südtirol, 74 an Studierende in Italien, außerhalb Südtirols, und 142 an Studierende im Ausland.

85% der Leistungsstipendien werden außerdem nach Studienbereichen aufgeteilt, während 15% über eine allgemeine Rangordnung vergeben werden.

Die 4 Studienbereiche sind:

  • Geisteswissenschaften, künstlerische Studien, Theologie und Lehramtsstudien
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und Recht        
  • Naturwissenschaften und Technik
  • Medizinische Studien und Pflegewissenschaften 

Die Zuteilung der verschiedenen Studien zu den Bereichen sowie die genaue Anzahl der Leistungsstipendien für jeden Studienbereich und die allgemeine Rangordnung entnehmen Sie bitte den Wettbewerbsausschreibungen.

Nach Feststellung der Voraussetzungen werden für die Zuweisung der Leistungsstipendien demnach 15 getrennte Rangordnungen nach erreichter Studienleistung erstellt.

Außerdem werden auch im Studienjahr 2012/2013 wieder exzellente Abschlussnoten prämiert: 40 Universitätsabsolventen und -absolventinnen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung das erste Jahr einer postgradualen Ausbildung absolvieren und ihr Studium mit einer exzellenten Note abgeschlossen haben, können eine Leistungsprämie gewinnen.

Zugangsvoraussetzungen

Ansuchen können Studierende in Italien, wenn sie:

1. an einer Universität oder Fachhochschule in Südtirol inskribiert sind und

  • EU-Bürger oder EU-Bürgerinnen sind oder Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen sind, die eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für Italien besitzen, oder Bürger und Bürgerinnen sind, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und dadurch italienischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichgestellt sind;
  • Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen sind und ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens einem Jahr in Südtirol haben.

2. an einer Universität oder Fachhochschule in Italien außerhalb Südtirols inskribiert sind und

  • EU-Bürger oder EU-Bürgerinnen sind oder Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen, die eine langfristige EG-Aufenthaltsberechtigung für Italien besitzen, und Bürger und Bürgerinnen, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und dadurch italienischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichgestellt sind und ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol haben;
  • Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen sind und ihren Wohnsitz (seit mindestens fünf Jahren)* in Südtirol haben.

3. zum Zeitpunkt der Gesuchstellung:

  • das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben, wenn sie sich mit den Studienleistungen eines Bachelorstudienganges oder eines diesem gleichgestellten Studienganges;
  • das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben, wenn sie sich mit den Studienleistungen eines Masterstudienganges oder eines mindestens vierjährigen Studienganges  bewerben;

4. die gesetzliche Studiendauer um nicht mehr als ein Jahr überschritten haben;

5. im akademischen Jahr 2011/2012 die erforderliche Studienleistung von mindestens 40 ECTS und einen Mindestnotendurchschnitt** von 27/30 bzw. eine Abschlussnote des Laureatsstudiums von mindestens 103/110 erzielt haben;

6. im Besitz eines Bank- oder Postgirokontos sind.


Studierende, die eine Universität im Ausland besuchen, wenn sie:

1. an einer Universität im Ausland inskribiert sind und

  • EU-Bürger oder EU-Bürgerinnen sind oder Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen, die eine langfristige EG-Aufenthaltsberechtigung für Italien besitzen, und Bürger und Bürgerinnen, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und dadurch italienischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichgestellt sind und ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol haben;
  • Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen sind und ihren Wohnsitz (seit mindestens fünf Jahren)* in Südtirol haben.

2. zum Zeitpunkt der Gesuchstellung:

  • das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben, wenn sie sich mit den Studienleistungen eines Bachelorstudienganges oder diesem gleichgestellten Studienganges bewerben;
  • das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben, wenn sie sich mit den Studienleistungen eines Masterstudienganges oder eines mindestens vierjährigen Diplom-, Lehramts- oder diesen gleichgestellten Studienganges bewerben;

3. die gesetzliche Studiendauer um nicht mehr als ein Jahr überschritten haben;

4. im akademischen Jahr 2011/2012 die erforderliche Studienleistung von mindestens 40 ECTS und einen Mindestnotendurchschnitt* von 1,5 bzw. eine Gesamtnote des Bachelorsstudienganges von mindestens 1,5 erzielt haben;

5. im Besitz eines Bank- oder Postgirokontos sind.

* Die Wörter "seit mindestens fünf Jahren" im LG. Nr. 9/2004, Art. 2, Abs. 1,  Buchstabe e) wurden mit dem Urteil Nr. 2 vom 14. Januar 2013 des Verfassungsgerichtshofes für verfassungswidrig erklärt.

** Der Notendurchschnitt wird als gewichteter Durchschnitt aus den Noten und ECTS jeder einzelner Prüfung errechnet, die der/die Studierende im Online-Gesuch angibt, wobei er/sie nicht verpfichtet ist, alle geleisteten Prüfungen anzugeben (Details siehe Wettbewerbsausschreibung, Art. 2, Absatz 7 und 8).

Termine

Ab 4. März 2013 - 4. April 2013

Notwendige Dokumente

Um den Antrag korrekt auszufüllen, ist es notwendig, die Wettbewerbsausschreibung genau durchzulesen. Beachten Sie, dass Sie als Antragsteller und Antragsstellerin die erforderlichen Daten unter Ihrer eigenen Verantwortung erklären. Die Landesverwaltung verzichtet daher größtenteils auf die Vorlage von Unterlagen, führt je­doch Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Erklärungen durch.  In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet.

Die Antragstellung wird ausschließlich über den entsprechenden E-Government-Service online abgewickelt (verfügbar ab März 2013). 

Um Zugang zum E-Government-Service zu erlangen, identifiziert sich der oder die Studierende über die Bürgerkarte. Weitere Informationen zur Bürgerkarte, deren Aktivierung und Anwendung erhalten Sie unter der grünen Nummer 800 816 836 und im Internet unter www.provinz.bz.it/buergerkarte.

Sollten die Studierenden bereits in Vergangenheit einen akkreditierten Account, bestehend aus Benutzername und Passwort, im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung erhalten haben, so kann dieser weiterhin benutzt werden. Jene Studierenden, die keine Südtiroler Bürgerkarte besitzen, können sich im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung einen zertifizierten Account erstellen lassen. Detaillierte Informationen dazu erteilt das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung unter der Nummer 0471 - 412942.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Diese Maßnahme fällt in den Bereich des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9, für das Recht auf Hochschulbildung.

Weitere Informationen

Die Leistungsstipendien betragen jeweils 1.160,00 Euro. Da es nicht mehr möglich ist, Leistungsstipendien mittels Zirkularscheck auszubezahlen, machen wir die Studierenden darauf aufmerksam, dass es notwendig ist,  ein auf den eigenen Namen lautendes Bank- oder Postgirokonto zu haben. Sollte dies noch nicht der Fall sein, sind die Bewerber und Bewerberinnen des Leistungsstipendiums gebeten, sich rechtzeitig um die Eröffnung eines Kontos zu kümmern.

Die Leistungsstipendien sind mit anderen Fördermaßnahmen häufbar (z.B. mit den Studienbeihilfen).

FAQ

Klicken Sie hier, um zu den häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema Leistungsstipendien und Leistungsprämien zu gelangen!

Zuständige Einrichtung

40. Bildungsförderung, Universität und Forschung
40. Bildungsförderung, Universität und Forschung

Zuständige Verwaltungseinheit

40.3. Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung

Adresse

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 29 42 Kathrin Nagler
0471 41 29 34 Zäzilia Sellemond

Fax

0471 41 29 49

E-Mail

hochschulfoerderung@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/verwaltung/83.asp

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 15.03.2013)