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Lärmprobleme - an wen kann ich mich wenden?
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Das Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt informiert die Bürger/innen an welche zuständigen Institutionen im Bereich Lärm sie sich wenden können, im Falle von Belästigungen verschiedener Lärmquellen (z.B. Straßen- und Eisenbahnlärm, Baulärm,  Veranstaltungen, u.s.w.)

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

29. Landesagentur für Umwelt
29. Landesagentur für Umwelt

Zuständige Verwaltungseinheit

29.2. Amt für Luft und Lärm

Adresse

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 18 20

Fax

0471 41 18 39

E-Mail

all@provinz.bz.it

PEC

luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 03.02.2009)