Lärmprobleme - an wen kann ich mich wenden?
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt informiert die Bürger/innen an welche zuständigen Institutionen im Bereich Lärm sie sich wenden können, im Falle von Belästigungen verschiedener Lärmquellen (z.B. Straßen- und Eisenbahnlärm, Baulärm, Veranstaltungen, u.s.w.)
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
29. Landesagentur für Umwelt
Zuständige Verwaltungseinheit
29.2. Amt für Luft und Lärm
Adresse
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 18 20
Fax
0471 41 18 39
PEC
luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
