Einfuhr von Fahrzeugen aus der EU ( Europäischen Union )
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Zulassung mit italienischem Kennzeichen eines aus der Europäischen Union importierten Fahrzeuges kann ohne Abnahme des Fahrzeugs erfolgen wenn es sich um einen:
- PKW
- Wohnmobile (mit EG-Übereinstimmungsbescheingung)
- LKW (bis 3.500 KG mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Anhänger (mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Kleinmotorrad
- Motorrad
handelt.
Ale anderen Fahrzeugarten müssen einer Abnahme (Collaudo) unterzogen werden.
Auf jeden Fall ist eine Abnahme für Fahrzeuge jeglicher Kategorie vorgesehen falls:
- Das Fahrzeug aus einem Nicht EU-Staat kommt.
- Die technische Hauptuntersuchung (Revision) länger als 2 Jahre abgelaufen ist.
- Das Fahrzeug als Mietwagen mit Fahrer oder als Taxi zugelassen werden müssen.
- Das Fahrzeug im Ausland mit Ausnahmegenehmigungen zugelassen worden ist
Diese Hinweise beschränken sich nur auf die Einfuhr aus den EU-Mitglied-Staaten, da nur für solche eine einheitliche Prozedur festgesetzt ist.
Für die Einfuhr aus den anderen Staaten empfiehlt es sich direkte Auskünfte bei unseren Experten einzuholen, Tage und Uhrzeit sind im nächsten Punkt enthalten.
In einigen Fällen wird auch eine Abnahme verlangt.
Für ausländische Dokumente in deutscher Originalfassung braucht es keine italienische Übersetzung, für andere Sprachen ist eine amtliche Übersetzung auf Deutsch oder Italienisch vorzulegen.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Info’s und Dokumente : Kraftfahrzeugamt des Landes Südtirol – Bozen . Silvius Magnago Platz 3 – Landhaus 3B - 1. Stock.
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag : von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Notwendige Dokumente
Verwaltungsablauf.
Die unten angeführten Dokumente gelten NUR für die Einfuhr aus den EU-Mitglied-Staaten und sie können in besonderen Fällen leicht abweichen.
NEUFAHREZEUGE: d.h. NOCH NIE ZUGELASSEN.
- Antragsformular DIREKTANKAUF (als PDF Datei in Anlage) ausgefüllt und vom Fahrzeughalter unterschrieben.
- RECHNUNG mit vorheriger Gegenzeichnung der Agentur für Einhahmen (Steueramt)
- COC – EG - Übereinstimmungsbescheinigung im Original.
- Antrag für die Ersteintragung beim PRA (NP-2B) vom Antragsteller unterzeichnet (wird direkt am Schalter erstellt)
- Vorlage F24 mit der Überweisung der vorgesehen MWSt.
GEBRAUCHTFAHRZEUGE: d.h. die bereits einmal in einem Mitglied-Staat zugelassen worden sind, mehr als 6.000. km aufweisen und schon seit mindestens 6 Monaten im Ausland zugelassen waren.
FÜR DIE EINZELPERSONEN:
- Antragsformular DIREKTANKAUF (als PDF Datei in Anlage) ausgefüllt und vom Fahrzeughalter unterschrieben.
- Zulassungsbescheinigung- Teil 1.
- Zulassungsbescheinigung – Teil 2.
- Kopie des COC-EG - Übereinstimmungsbescheinigung.
- Antrag für die Ersteintragung beim PRA (NP-2B) vom Antragsteller unterzeichnet (wir direkt am Schalter erstellt)
- RECHNUNG ODER KAUFVERTRAG.
FÜR DIE FIRMEN:
Punkte 1. + 2. + 3. + 4+5. gleich wie oben,
6. Seit August 2008 muss man die Rechnung oder den Kaufvertrag bei der Agentur für Einnahmen vorlegen. Die Agentur wird dem Kfz-Amt eine TELEMATISCHE FREIGABE FUER DIE ZULASSUNG senden. Nur nach Ankunft der Freigabe kann das Kfz.-Amt mit der Zulassung beginnen.
Kosten
A) Importierte Neufahrzeuge mit schon entrichteter MWSt.
1) Zulassungsgebühren Stempelsteuer und Kennzeichen inbegriffen 61,68€
2) Landesumschreibungssteuer IPT 151,00€
3) PRA Gebühren 50,16€
B) Importierte Gebrauchtfahrzeuge
1) Zulassungsgebühren Stempelsteuer und Kennzeichen inbegriffen 61,68€
2) Landesumschreibungssteuer IPT
2.1 Fahrzeuge mit Motorleistung bis 53kW 151,00€
2.2 Fahrzeuge mit Motorleistung über 53kW 3,51€ pro kW
3) PRA Gebühren 50,16€
C) Importierte Motorräder
1) Zulassungsgebühren Stempelsteuer und Kennzeichen inbegriffen 61,27€
2) PRA Gebühren 50,16€
Man kann derzeit am Schalter – Parterre – Dr. Silvius Magnagoplatz 3 – Bozen in bar oder mit Bancomat bezahlen.
Zuständige Einrichtung
38. Mobilität
Zuständige Verwaltungseinheit
38.4. Kraftfahrzeugamt
Adresse
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon
0471/415424 - 51 Sekretariat/segreteria
0471/415419 Helmut Schatzer
0471/415406 Renate Ebner Nössing
0471/415422 Margareth Steiner
0471/415415 Carmen Larcher
0471/415417 Graziella Gavatta Gebauer
Fax
0471 41 54 79
motorisierung@provinz.bz.it Sekretariat
Helmut.Schatzer@provinz.bz.it Helmut Schatzer
Renate.Ebner-Nössing@provinz.bz.it Renate Ebner Nössing
Margareth.Steiner@provinz.bz.it Margareth Steiner
Carmen.Larcher@provinz.bz.it Carmen Larcher
Garziella Gavatta-Gebauer@provinz.bz.it Graziella Gavatta Gebauer
Website
http://www.provinz.bz.it/mobilitaet/
Parteienverkehr:
Tage und Uhrzeit: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag : von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Donnerstag : von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in Bozen, Silvius Magnago Platz 3 – Landhaus 3B – KRAFTFAHRZEUGAMT IM 1. STOCK.
Übergabe des bereits ausgefüllten Antragsformulars, der Dokumente und Einzahlung am Schalter Nr.2, Parterre im Landhaus 3b.
Formulare und Anlagen
DirektankaufAntrag für die Zulassung eines Importfahrzeuges | Formulare
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Kraftfahrzeugschein: Antrag auf Ausstellung oder Änderung (TT 2119/BZ) | Formulare |

