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Einfuhr von Fahrzeugen aus der EU ( Europäischen Union )
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die Zulassung mit italienischem Kennzeichen eines aus der Europäischen Union importierten Fahrzeuges kann ohne Abnahme des Fahrzeugs erfolgen wenn es sich um einen:

  • PKW
  • Wohnmobile (mit EG-Übereinstimmungsbescheingung) 
  • LKW (bis 3.500 KG mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Anhänger (mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Kleinmotorrad
  • Motorrad

handelt.
Ale anderen Fahrzeugarten müssen einer Abnahme (Collaudo) unterzogen werden.
Auf jeden Fall ist eine Abnahme für Fahrzeuge jeglicher Kategorie vorgesehen falls:

  • Das Fahrzeug aus einem Nicht EU-Staat kommt.
  • Die technische Hauptuntersuchung (Revision) länger als 2 Jahre abgelaufen ist.
  • Das Fahrzeug als Mietwagen mit Fahrer oder als Taxi zugelassen werden müssen.
  • Das Fahrzeug im Ausland mit Ausnahmegenehmigungen zugelassen worden ist

Diese Hinweise beschränken sich nur auf die Einfuhr aus den EU-Mitglied-Staaten, da nur für solche eine einheitliche Prozedur festgesetzt ist.
Für die Einfuhr aus den anderen Staaten empfiehlt es sich direkte Auskünfte bei unseren Experten einzuholen, Tage und Uhrzeit sind im nächsten Punkt enthalten.
In einigen Fällen wird auch eine Abnahme verlangt.
Für ausländische Dokumente in deutscher Originalfassung braucht es keine italienische Übersetzung, für andere Sprachen ist eine amtliche Übersetzung auf Deutsch oder Italienisch vorzulegen.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Info’s und Dokumente : Kraftfahrzeugamt des Landes Südtirol – Bozen . Silvius Magnago Platz 3 – Landhaus 3B - 1. Stock.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag : von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Notwendige Dokumente

Verwaltungsablauf.

Die unten angeführten Dokumente gelten NUR für die Einfuhr aus den EU-Mitglied-Staaten und sie können in besonderen Fällen leicht abweichen.

NEUFAHREZEUGE: d.h. NOCH NIE ZUGELASSEN.

  1. Antragsformular DIREKTANKAUF  (als PDF Datei in Anlage) ausgefüllt und vom Fahrzeughalter unterschrieben.
  2. RECHNUNG mit vorheriger Gegenzeichnung der Agentur für Einhahmen (Steueramt)
  3. COC – EG  -  Übereinstimmungsbescheinigung im Original.
  4. Antrag für die Ersteintragung beim PRA (NP-2B) vom Antragsteller unterzeichnet (wird direkt am Schalter erstellt)
  5. Vorlage F24 mit der Überweisung  der vorgesehen MWSt.

GEBRAUCHTFAHRZEUGE: d.h. die bereits einmal in einem Mitglied-Staat zugelassen worden sind,  mehr als 6.000. km aufweisen und schon seit mindestens 6 Monaten im Ausland zugelassen waren.

FÜR DIE EINZELPERSONEN:

  1. Antragsformular DIREKTANKAUF (als PDF Datei in Anlage) ausgefüllt und vom Fahrzeughalter unterschrieben.
  2. Zulassungsbescheinigung- Teil 1.
  3. Zulassungsbescheinigung – Teil 2.
  4. Kopie des COC-EG -   Übereinstimmungsbescheinigung.
  5. Antrag für die Ersteintragung beim PRA (NP-2B) vom Antragsteller unterzeichnet (wir direkt am Schalter erstellt)
  6. RECHNUNG ODER KAUFVERTRAG.

FÜR DIE FIRMEN:

Punkte 1. + 2. + 3. + 4+5. gleich wie oben, 

6. Seit August 2008 muss man die Rechnung oder den Kaufvertrag bei der Agentur für Einnahmen vorlegen. Die Agentur wird dem Kfz-Amt eine TELEMATISCHE FREIGABE FUER DIE ZULASSUNG senden. Nur nach Ankunft der Freigabe kann das Kfz.-Amt mit der Zulassung beginnen. 

Kosten

A) Importierte Neufahrzeuge mit schon entrichteter MWSt.
     1) Zulassungsgebühren Stempelsteuer und Kennzeichen inbegriffen      61,68€
     2) Landesumschreibungssteuer IPT                       151,00€
     3) PRA Gebühren                                                      50,16€
B) Importierte Gebrauchtfahrzeuge
     1) Zulassungsgebühren Stempelsteuer und Kennzeichen inbegriffen      61,68€
     2)  Landesumschreibungssteuer IPT
         2.1 Fahrzeuge mit Motorleistung bis 53kW        151,00€                                                            
         2.2 Fahrzeuge mit Motorleistung über 53kW         3,51€ pro kW
     3) PRA Gebühren                                                      50,16€
C) Importierte Motorräder
     1) Zulassungsgebühren Stempelsteuer und Kennzeichen inbegriffen      61,27€
     2) PRA Gebühren                                                      50,16€             

Man kann derzeit am Schalter – Parterre – Dr. Silvius Magnagoplatz 3 – Bozen in bar oder mit Bancomat bezahlen.

Zuständige Einrichtung

38. Mobilität
38. Mobilität

Zuständige Verwaltungseinheit

38.4. Kraftfahrzeugamt

Adresse

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen

Telefon

0471/415424 - 51 Sekretariat/segreteria
0471/415419 Helmut Schatzer
0471/415406 Renate Ebner Nössing
0471/415422 Margareth Steiner
0471/415415 Carmen Larcher
0471/415417 Graziella Gavatta Gebauer

Fax

0471 41 54 79

E-Mail

motorisierung@provinz.bz.it Sekretariat
Helmut.Schatzer@provinz.bz.it Helmut Schatzer
Renate.Ebner-Nössing@provinz.bz.it Renate Ebner Nössing
Margareth.Steiner@provinz.bz.it Margareth Steiner
Carmen.Larcher@provinz.bz.it Carmen Larcher
Garziella Gavatta-Gebauer@provinz.bz.it Graziella Gavatta Gebauer

Website

http://www.provinz.bz.it/mobilitaet/

Parteienverkehr:

Tage und Uhrzeit: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag : von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Donnerstag : von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in Bozen, Silvius Magnago Platz 3 – Landhaus 3B – KRAFTFAHRZEUGAMT IM 1. STOCK.

Übergabe des bereits ausgefüllten Antragsformulars, der Dokumente  und Einzahlung am Schalter Nr.2, Parterre im Landhaus 3b.

(Letzte Aktualisierung: 04.01.2013)